Am 13. Februar 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung eröffnet.


Die aktuelle Gesetzesgrundlage aus dem Jahr 1999 erfüllt die heutigen Anforderungen nicht mehr. Mit der Revision sollen Begrifflichkeiten aktualisiert und der strategische Handlungsspielraum für die zukünftige Ausgestaltung der Förderpolitik des Bundes erweitert werden.  Es werden keine neuen Fördertatbestände geschaffen, vielmehr sollen Instrumente, die sich bewährt haben, flexibilisiert werden. Die Totalrevision greift den anstehenden Entscheiden über die strategische Ausrichtung und Finanzierung der Förderpolitik des Bundes oder einer allfälligen Assoziierung an die nächste Generation der europäischen Bildungsprogramme ab 2021 nicht vor. Die Revision soll eine gesetzliche Grundlage für die Delegierung von Aufgaben an die nationale Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität Movetia schaffen und den formalen Rahmen für die Beziehungen zwischen Movetia und dem Bundesrat klären.  Movetia freut sich über diese Totalrevision, die unseren Aktivitäten zur Förderung der internationalen Kooperation und Mobilität in der Bildung mehr Legitimität und Gewicht verleihen wird.