Das Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB) ist praktisch unter Dach und Fach. Der Ständerat hat am Dienstag, 22. September, die letzten formellen Abweichungen zur Version des Nationalrats beseitigt und das Gesetz angenommen, das darauf abzielt, die Möglichkeiten für Mobilität und Zusammenarbeit international auszubauen. Der Status der nationalen Agentur Movetia wie auch das Prinzip der Übertragung von Aufgaben sind künftig in einem Gesetz verankert.


Diese Revision unterstützt Mobilitätsaktivitäten und die internationale Zusammenarbeit und schreibt im Gesetz fest, dass die Schweiz sowohl ihre eigenen Programme realisieren als auch an internationalen Programmen teilnehmen kann. Bezüglich dieses letzten Punkts bietet das neue Bundesgesetz einen grossen Spielraum und greift strategischen und finanziellen Fragen nicht vor, besonders in Bezug auf die Aufnahme in das europäische Erasmus-Programm für die Jahre 2021–2027. Der Geltungsbereich und die Förderbereiche werden eingegrenzt: internationale Individualmobilität, Zusammenarbeit zwischen Institutionen mit dem Ziel, Bildungsangebote zu entwickeln und Erfahrungsaustausch zu unterstützen, Unterstützung von Strukturen und Prozessen, um die anderen Aktivitäten zu fördern. Auch die Bestimmungen über die Begleitmassnahmen und die Übertragung von Aufgaben an eine nationale Agentur werden von einer Teilnahme der Schweiz an internationalen Programmen abgekoppelt. Die Definition der Aufgaben der nationalen Agentur wird künftig integraler Bestandteil des Gesetzes sein. Das Gesetz tritt 2021 in Kraft.