Gastschulen und Aufgaben

Die Sprachassistenzpersonen werden je nach Gastland an verschiedene Schulstufen vermittelt. In einzelnen Fällen kann die Sprachassistenzperson mehr als einer Schule zugewiesen werden, um ihr einen vielfältigeren Aufgabenbereich anzubieten oder um dem Bedarf mehrerer Schulen Rechnung zu tragen. Zwischen der Sprachassistenzperson und den Schulbehörden wird eine Vereinbarung unterzeichnet, in der die Anstellungsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien festgehalten werden.

Die Schulbehörden bezeichnen einen Mentor bzw. eine Mentorin, die für die fachliche und persönliche Betreuung der Sprachassistenzperson verantwortlich ist. Sie definieren zudem - in Absprache mit der Sprachassistenzperson - die von ihr zu übernehmenden Aufgaben. 

Anstellungsdauer und Arbeitszeit

Die Anstellungszeit beträgt je nach Gastland zwischen sechs und elf Monate. Die Unterrichtsverpflichtung beträgt  in der Regel 12 Stunden pro Woche.

Seminare und Befragung

Die Sprachassistenzpersonen werden vor ihrer Abreise und zu Beginn ihres Aufenthaltes im Gastland im Rahmen von Vorbereitungs- und Einführungsseminaren auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Am Ende der Assistenzzeit werden die Teilnehmenden gebeten, an einer Befragung teilzunehmen und die gemachten Erfahrungen zu bewerten. Diese Befragung dient der Qualitätskontrolle und der kontinuierlichen Verbesserung des Angebots.

Meilensteine des Bewerbungs- und Vermittlungsprozesses

  1. Länderspezifische Programmbeschriebe lesen und prüfen, ob alle Bewerbungskriterien erfüllt sind.
  2. Registrierung im Online-Bewerbungstool und Bewerbung online einreichen.  
  3. Movetia prüft das Dossier und entscheidet entweder aufgrund der eingereichten Daten und Dokumente und allenfalls eines Vorstellungsgesprächs. Die Kandidierenden erhalten danach einen schriftlichen Bescheid. 
  4. Im Falle einer Zusage leitet Movetia das Dossier an die Partnerorganisation im Ausland weiter.
  5. Die Partnerorganisation vermittelt die Teilnehmenden an eine regionale Behörde bzw. an eine Gastschule.
  6. Die Teilnehmenden nehmen im Juni an einem von Movetia organisierten Vorbereitungsseminar teil.
  7. Die Teilnehmenden suchen selbständig eine Unterkunft und erledigen die notwendigen Formalitäten mit den Behörden im In- und Ausland.