Partner- und Herkunftsländer

Sprachassistenzen an Schweizer Gastschulen werden bilateral mit Partnerorganisationen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Österreich und Spanien vermittelt. Unilateral arbeitet Movetia auch mit amerikanischen Partnern zusammen und vermittelt auch - ganz ohne Partnerorganisation -  Sprachassistenzlehrpersonen aus Italien in die Schweiz.

Im Rahmen einer Zusammenarbeit mit educationsuisse werden auch Schweizer Sprachassistenzlehrpersonen an Schweizer Schulen im Ausland vermittelt.

Profil der Bewerberinnen und Bewerber

Am Programm teilnehmen können Bewerberinnen und Bewerber, die folgende Voraussetzungen erfüllen.  

Muttersprache
Die Bewerberinnen und Bewerber sprechen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch als Muttersprache oder auf einem gleichwertigen Niveau.

Studium
Mindestens vier Semester oder ein abgeschlossenes Studium folgender Fachrichtungen:

  1. Deutsche, englische, französische, italienische oder spanische Sprache und Literatur;
  2. Deutsch (DaF), Englisch (EFL), Französisch (FLE), Italienisch oder Spanisch als Fremdsprache;
  3. Weitere Studienrichtungen, vorzugsweise mit deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder Literatur als Nebenfach;
  4. Pädagogische Lehrgänge an einer Universität, einer pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule.

Kenntnisse der regionalen Sprachen des Gastlandes
Je nach Sprachregion sollten die Kandidierenden Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Englisch auf einem A2-Niveau (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER) vorweisen oder glaubhaft machen können, dass sie in der Lage sind, sich im Gastland selbständig zurechtzufinden.

Weitere Zulassungskriterien
Eine gute Allgemeinbildung, klare Ausdrucksweise in der Muttersprache, Kenntnisse im pädagogischen Bereich und selbständiges Arbeiten mit Halbklassen oder Gruppen werden vorausgesetzt.

Alterslimiten
Die Teilnehmenden sind in der Regel zwischen 21 und 30 Jahre alt. Aus Grossbritannien und Frankreich werden auch Kandidierende von 20 Jahren bis 35 Jahren ins Programm aufgenommen. In begründeten Fällen (z.B. Familiengründung oder Zweitausbildung) können auch Ausnahmen gemacht werden. Oberstes Prinzip ist, dass die Teilnahme am Programm den Charakter eines Berufspraktikums behält. Weiter wird darauf geachtet, dass die Altersdifferenz zwischen den Schülerinnen und Schülern und der Sprachassistenzpersonen nicht zu gross ist, damit eine gewisse Nähe zu ihrer Lebenswelt möglich ist. Für Vermittlungen an Schweizerschulen im Ausland können besondere Altersgrenzen definiert werden, welche in den Programmbeschreibungen für «Sprachassistenzen im Ausland» beschrieben sind.

Auswahlverfahren für Schweizer Gastschulen

Eine erste Selektion der Bewerbungen erfolgt durch die ausländischen Partnerorganisationen anhand des Anmeldedossiers. Dies gilt für Bewerbungen aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Österreich und Spanien. In einem zweiten Schritt findet eine Absprache mit Movetia statt. Movetia richtet sich dabei - soweit wie möglich - nach den von den Gastschulen genannten Wünschen.

Im Bedarfsfall, oder je nach Absprache mit der Partnerorganisation, nimmt Movetia auch direkte Bewerbungen aus den Partnerländern entgegen. Die endgültige Prüfung der Kandidatur erfolgt in einem dritten Schritt durch die Schulleitung der Gastschule.

Auswahlverfahren für Schweizerschulen im Ausland

Eine erste Selektion der Bewerbungen erfolgt durch Movetia anhand des Anmeldedossiers. Movetia richtet sich dabei - soweit wie möglich - nach den von den Gastschulen genannten Wünschen.

Die endgültige Prüfung der Kandidatur erfolgt in einem zweiten Schritt durch die Schulleitung der Gastschule.

Vertragliche Vereinbarungen

Zwischen dem/der Sprachassistenten/in und den Schulbehörden werden die Rechte und Pflichten entweder in einem Vertrag, einer Verfügung oder einer Vereinbarung geregelt. Die Schulbehörden bezeichnen zudem einen Mentor bzw. eine Mentorin, die für die fachliche und persönliche Betreuung der Sprachassistenzlehrperson verantwortlich ist.

Geteilte Sprachassistenzstellen

Mehrere Gastschulen – jedoch maximal drei - können auch gemeinsam eine Assistenzstelle anbieten. Bei solchen Kooperationen muss eine koordinierende Schule bestimmt werden. Diese ist verantwortlich für die korrekte Abwicklung im SAP-Admin-Tool. Detaillierte Informationen finden sich in den Hilfstexten des SAP-Admin-Tools nach der Registrierung.

Anstellungsdauer, Arbeitszeit und Gehalt

Die Anstellungszeit dauert in der Regel 10 Monate (1. September bis 30. Juni). In der deutschen Schweiz stellen die Schulen die Assistenzlehrpersonen oft auch für das ganze Schuljahr an (Mitte August bis Mitte Juli). Die Unterrichtsverpflichtung beträgt 12 Stunden pro Woche (16 Lektionen zu 45 Minuten).

Der monatliche Mindest-Bruttolohn, d. h. der Betrag vor allen Abzügen, beträgt CHF 3’200 (netto ca. CHF 2'550). Dieser Lohn ist auf den Lebensunterhalt einer alleinstehenden Person ausgerichtet.

Diese Angaben sind Richtwerte. Die genaue Anzahl der Stunden beziehungsweise des Lohns werden zwischen dem Kanton bzw. der Schule und den Sprachassistenzpersonen vorgängig besprochen und vertraglich festgelegt.

Movetia ihrerseits verpflichtet sich zur Vermittlung einer Sprachassistent/in.

Für Anstellungen an Schweizer Schulen gelten besondere Rahmenbedingungen. Diese sind in den Programmbeschreibungen für «Sprachassistenzen im Ausland» beschrieben und basieren auf einer Vereinbarung zwischen Movetia und educationsuisse von 2021.

Wohnsitz der Sprachassistenzlehrperson

Der/die Sprachassistent/in ist grundsätzlich selbst für die Suche und Bezahlung der Unterkunft verantwortlich.

Die Sprachassistenzperson nimmt Wohnsitz im Gastland – vorzugsweise in der gleichen Region, in der sich die Gastschule befindet (Kanton in der Schweiz, Provinz im Ausland) – oder in einem nahegelegenen Ort.

Im Falle von familiären Verpflichtungen oder anderen gewichtigen Gründen sind auch auswärtige Wohnsitze zuzulassen. In solchen Fällen muss die Schule abklären, ob der auswärtige Wohnsitz negative Auswirkungen hat auf die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen durch die Migrationsbehörden.

Seminare zur Vorbereitung des Aufenthaltes in der Schweiz

Die Sprachassistenzlehrpersonen, welche an Schweizer Gastschulen arbeiten, werden kurz vor oder zu Beginn ihres Aufenthaltes in der Schweiz auf das Leben in der Schweiz sowie ihre Assistenztätigkeit vorbereitet. Das eintägige Seminar ist terminlich am Schuljahresbeginn in der Schweiz ausgerichtet und findet möglichst unmittelbar zu Beginn des Schuljahres statt.

Die Schulbehörden sind gebeten, bereits bei der Bekanntgabe ihrer Zusage der Stelle, die angehenden Sprachassistent/innen auf das Seminar aufmerksam zu machen, damit diese ihre Einreise entsprechend planen können.

Seminare zur Vorbereitung des Aufenthaltes an Schweizerschulen im Ausland

Die Sprachassistenzlehrpersonen, welche an Schweizerschulen im Ausland arbeiten, werden im Rahmen eines «Outgoing-Seminars» auf das Leben im Ausland sowie ihre Assistenztätigkeit vorbereitet. Das eintägige Seminar findet jeweils im Juni statt.

Länderspezifische Vorbereitungen sind in den Programmbeschreibungen für «Sprachassistenzen im Ausland» beschrieben und basieren auf einer Vereinbarung zwischen Movetia und educationsuisse von 2021.

Befragung

Die Assistenzzeit wird mit einer Befragung der Sprachassistenzlehrpersonen abgeschlossen. Diese Befragung dient der Qualitätskontrolle und der Verbesserung des Angebots.

Weitere Informationen

Weitere Details zum Vermittlungs- und Anstellungsprozess sind in den Dokumenten “Schulleitfaden zum Vermittlungsprozess» und «Meilensteine des Vermittlungsprozesses» festgehalten (s. Spalte rechts).