Kooperationsvereinbarung

Grundlage für eine Antragsstellung auf Fördermittel für Partnerschaftsprojekte bildet eine Kooperation mindestens zweier Partnerinstitutionen aus unterschiedlichen Sprachregionen. Eine entsprechende Vereinbarung ist dem Antrag beizulegen.

Auch für die Organisation von Mobilitätsprojekten beziehungsweise die Vermittlung von Studien- und Praktikumsplätzen befürwortet Movetia die Kooperation zwischen Institutionen der Lehrer- und Lehrerinnenbildung. Es kann aber auch direkt mit Schulen oder anderen Partnern zusammengearbeitet werden. Eine Kooperationsvereinbarung wird empfohlen, ist jedoch nicht obligatorisch, das heisst es ist nicht mehr zwingender Bestandteil eines Antrags.

Movetia stellt entsprechende Vorlagen zur Verfügung.

Antrag stellen

Mobilitätprojekte: Jede Institution, die Studierende für ein Praktikum oder eine Semestermobilität entsendet, kann bei Movetia einen Antrag auf Fördermittel stellen.

Partnerschaftsprojekte: Eine der Partnerinstitutionen übernimmt die Projektleitung und stellt als Projektträger bei Movetia einen Antrag auf Fördermittel. Antragsberechtigt sind alle Schweizer Pädagogischen Hochschulen gemäss Diplomanerkennung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Der Antrag eines Partnerschaftsprojekts beinhaltet einen Projektbeschrieb (inkl. Inhalt, Ziele, Wirkung etc.) sowie ein Budget- und Projektplan (siehe Antragsformular).

Für beide Formate können einmal jährlich Anträge auf Fördermittel gestellt werden (normalerweise im Frühling).

Projektstart:

  • Für die Mobilitätsprojekte ist Projektstart jeweils der 1. Juni des entsprechenden Antragsjahres. Geförderte Mobilitäten können zwischen dem 1. Juni des Antragsjahres und dem 30. September des folgenden Folgejahres stattfinden.
  • Partnerschaftsprojekte können zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember beginnen und haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten.

Die Antragstellung erfolgt online via my.movetia.ch.