Sollte das Vereinigte Königreich seinen Status als assoziiertes Erasmus+ Programmland verlieren, wird eine pragmatische Lösung angewandt, damit Mobilitäten mit dem Vereinigten Königreich weiterhin möglich bleiben.


Im Rahmen der Schweizer Lösung für Erasmus+ können im Moment gemäss der aktuell gültigen Verordnung nur Beiträge an Mobilitätsprojekte mit vollbeteiligten Ländern ausgerichtet werden (Art. 3 Abs. 3 Bst. a, SR 414.513); im Falle eines «No Deal» wären Förderbeiträge an Mobilitäten aus dem und ins Vereinigte Königreich ab dem Call 2019 rechtlich nicht mehr zulässig.

Wenn dieser Fall eintreffen sollte, wird der Bundesrat nötige Anpassungen der rechtlichen Grundlagen rasch an die Hand nehmen, um allfällige Finanzierungslücken in der Mobilität zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich zu vermeiden

Auszug aus dem SBFI-Factsheet «Die Beteiligung der Schweiz an Erasmus+» - 22.02.2019

Auswirkungen eines EU-Austritts des Vereinigten Königreichs auf die Mobilität

Unter anderem mit Blick auf die Änderungen, die der Brexit nach sich zieht, hat das SBFI eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (SR 414.51) eingeleitet. Der Gesetzesentwurf sieht einen Handlungsspielraum für die Unterstützung von Mobilitätsaktivitäten mit Staaten vor, die nicht den EU-Bildungsprogrammen angeschlossen sind. Das revidierte Gesetz dürfte gemäss Planung am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Mobilitätsaktivitäten zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, die vor dem Brexit gewährt wurden und im Studienjahr 2018/2019 stattfinden, sind garantiert. Wird der Brexit jedoch nicht von einem Abkommen begleitet, sind Massnahmen zu treffen, um die Mobilitätsprojekte zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich in den Jahren 2019/2020 und 2020/2021 weiterzuführen.

Das SBFI ist sich dieser Lücke und der allenfalls daraus entstehenden Probleme bewusst. Sobald die rechtliche Situation klar feststeht – vermutlich im letzten Moment –, wird es sich dafür einsetzen, rasch eine pragmatische Lösung zu finden. Ein allfälliger diesbezüglicher Beschluss wird vom Bundesrat getroffen.

Sollten sich das Vereinigte Königreich und die Europäische Union letztlich darauf einigen, eine Übergangsfrist von zwei Jahren ab dem 30. März 2019 vorzusehen, ist die Finanzierung der Mobilitätsaktivitäten mit dem Vereinigten Königreich ohne zusätzliche Massnahmen sichergestellt.