Der Bundesrat hat am 8. November 2017 einen Bericht zur Förderung des Fremdsprachenerwerbs in der beruflichen Grundbildung genehmigt. Er erfüllt damit das Postulat 14.4258 Bulliard-Marbach aus dem Jahr 2014. Laut Bericht trägt eine verstärkte Fremdsprachenförderung dazu bei, Jugendliche bestmöglich für den Arbeitsmarkt zu rüsten. Dazu gehört auch, dass die erworbenen Kompetenzen am Ende der Ausbildung einheitlich und verständlich ausgewiesen werden.


Fremdsprachenkenntnisse werden angesichts der zunehmend internationalisierten Arbeitswelt in vielen Berufen immer wichtiger. Mit der Verabschiedung des Berichtes des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) setzt sich der Bundesrat für eine verstärkte Fremdsprachenförderung in der beruflichen Grundbildung ein. Diese ist seit 2011 wichtiger Bestandteil der gemeinsamen Arbeiten von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt zur Weiterentwicklung der Berufsbildung. Anstrengungen laufen beispielsweise im Bereich der Sprachaustausche, des bilingualen Unterrichts oder mittels der Projektförderung des Bundes. 

Der Bericht bietet einen Überblick über die heutige Praxis und leitet Empfehlungen für deren Weiterentwicklung ab. Diese orientieren sich an den bisherigen verbundpartnerschaftlichen Arbeiten und berücksichtigen die Herausforderungen, mit denen sich die Berufsbildung konfrontiert sieht. Ziel ist es, mehr Lernende zum Fremdsprachenerwerb zu motivieren, die Absolventinnen und Absolventen optimal für den Arbeitsmarkt vorzubereiten und den Nachweis der erworbenen Fremdsprachenkompetenzen möglichst standardisiert, einfach und aussagekräftig zu gewährleisten.

Demnach sollen alle involvierten Akteure ihre Anstrengungen intensivieren, bestehende Angebote erweitern und die Jugendlichen anspornen, diese auch in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören etwa der bilinguale Unterricht, die mehrsprachige Berufsmaturität und sprachliche Freikurse an Berufsfachschulen. Um möglichst viele Jugendliche zu erreichen und auf den in der Volksschule erworbenen Basiskenntnissen aufzubauen, ist darauf hinzuwirken, dass Fremdsprachenunterricht in immer mehr beruflichen Grundbildungen obligatorisch wird. Zudem soll die neue, von Bund und Kantonen getragene Agentur «Movetia» bei der Entwicklung und Durchführung von nationalen und internationalen Austausch- und anderen Mobilitätsaktivitäten eine gezielte und bedarfsgerechte Unterstützung gewährleisten. Bei sämtlichen Förderbemühungen ist dem Bundesrat wichtig, dass die Landessprachen angemessen berücksichtigt werden.

In Bezug auf den Nachweis von erworbenen Sprachkompetenzen misst der Bericht den internationalen Sprachdiplomen die grösste (Arbeitsmarkt-)Relevanz und Aussagekraft zu. Entsprechend sollen vermehrt Möglichkeiten geschaffen und die Lernenden dazu motiviert werden, solche Diplome zu erlangen. Der Nachweis von Fremdsprachenkompetenzen, die nicht in ein internationales Diplom münden, soll nach Möglichkeit anhand der allgemein verständlichen Niveaueinteilungen nach europäischen Standards erfolgen. Im Bereich des bilingualen Unterrichts wird das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) ein entsprechendes Raster zur Verfügung stellen.

Der Entscheid, ob und welche Fremdsprache in einer beruflichen Grundbildung (obligatorisch) unterrichtet wird, liegt gemäss den verbundpartnerschaftlichen Zuständigkeiten bei den Berufsverbänden. Oberstes Ziel der Ausbildungen ist die Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen. Nicht in jedem Beruf ist eine Fremdsprache für die Ausübung zwingend erforderlich. Zudem müssen immer mehr Inhalte in die zwei- bis vierjährigen beruflichen Grundbildungen integriert werden. Neue Ausbildungsinhalte sind entsprechend nur mit Abstrichen in anderen Bereichen realisierbar.

Lösungen, die sich am spezifischen Bedarf der jeweiligen Branchen und Berufe orientieren, stehen für den Bundesrat im Vordergrund. Diesem Grundsatz folgen auch die im Bericht dargelegten Empfehlungen.