Das Infektionsrisiko im Zusammenhang mit COVID-19 besteht inzwischen in praktisch allen Regionen der Welt und schränkt die Mobilität stark ein. Damit einhergehend besteht ein erhöhtes Risiko von Massnahmen wie Abriegelung und/oder Grenzschliessungen, weshalb mit grösseren Schwierigkeiten beim Einreisen in die Schweiz oder beim Ausreisen gerechnet werden muss.


Zahlreiche Länder haben zusätzliche Einreisebestimmungen in Kraft gesetzt, etwa die Kontrolle der Körpertemperatur oder medizinische Untersuchungen, die Schliessung von Grenzen, Quarantäne oder Einreiseverbot für Personen aus betroffenen Ländern. Wir machen Sie deshalb darauf aufmerksam, dass Schüler/innen, Lernende, Studierende sowie Mitarbeitende, die im Rahmen von Mobilitätsprojekten unterwegs sind, zeitweise daran gehindert werden könnten, die Schweiz zu verlassen oder in die Schweiz einzureisen.

Der Bundesrat hat alle Schweizer Reisenden zur raschen Heimreise aufgefordert, davon nicht betroffen sind Schweizer/innen mit (temporärem) Wohnsitz im Ausland. Personen, die zurückreisen möchten und noch im Ausland blockiert sind, sollen sich möglichst rasch auf der App «Travel Admin» des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA einschreiben.

Informieren Sie sich zudem bei der Botschaft oder beim Konsulat des Ziellands und eventueller Transitländer über die geltenden Bestimmungen und befolgen Sie vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden.

Zur Erinnerung: Die verschiedenen Bereiche von Movetia haben den Projektträgern die nötigen Informationen zu den Bedingungen bezüglich Annullation und Unterbruch von Mobilitäten mitgeteilt. Movetia wendet das Prinzip der höheren Gewalt für etwaige ausserordentliche Kosten an, die für Projektträger/innen aufgrund der Nichtdurchführung von Aktivitäten (zum Beispiel Annullation oder Verschiebung der Reise, Kürzung der Aufenthaltsdauer aufgrund verfrühter Rückreise, Annullation von Konferenzen oder Bildungsanlässen etc.) anfallen. Mit diesem Prinzip ist die Rückerstattung von so entstandenen Kosten bis zum Maximalbetrag des festgelegten Förderbeitrags möglich.