Für Schweizer Institutionen gibt es bei der Antragsstellung zur Teilnahme an Kooperationspartnerschaften einige Besonderheiten zu beachten. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Vorgehen, zu den Fristen sowie alle relevanten Dokumen
Es gibt zwei Wege, wie in der Schweiz ansässige Institutionen sich an einer Kooperationspartnerschaft beteiligen können.
1. Offizielle Teilnahme im Rahmen des EU-Programms Erasmus+
Schweizer Einrichtungen können als offizielle Partner an einer Kooperationspartnerschaft unter Erasmus+ teilnehmen. In diesem Fall erfolgt die Förderung aller Partnereinrichtungen (inkl. Schweizer Partner) über europäische Mittel. Es muss kein Antrag in der Schweiz eingereicht werden. Ein solches Vorgehen erfordert im europäischen Antrag eine stringente Begründung des Mehrwerts einer Schweizer Teilnahme, die aufzeigt, dass kein anderer Partner aus einem Programmland denselben Beitrag leisten könnte.
2. Assoziierte Teilnahme im Rahmen der Schweizer Lösung zu Erasmus+
Schweizer Einrichtungen können als assoziierte Partner an einem Kooperationsprojekt unter Erasmus+ teilnehmen. In diesem Fall erfolgt die Förderung der Schweizer Einrichtung durch Movetia im Rahmen des Schweizer Programms zu Erasmus+. Dazu müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:
Movetia beurteilt ausschliesslich den Beitrag der Schweizer Institution zur Kooperationspartnerschaft. Es wird evaluiert, welche Wirkung das Projekt in der Schweiz entfalten kann. Zwingendes Kriterium ist gemäss Schweizer Lösung zu Erasmus+, dass die Projekte einen Beitrag zu den bildungspolitischen Zielen von Bund und Kantonen leisten (für die Jugendarbeit gelten die jugendpolitischen Ziele des Bundes).
Für Schulbildung, Berufsbildung, Tertiärstufe und Erwachsenenbildung:
04. Juni 2021
Für Jugendarbeit:
1. Frist: 04. Juni 2021
2. Frist 17. November 2021