Für europäische Mobilitäten in der Berufsbildung kann eine Institution pro Call einen Antrag einreichen. Im Rahmen eines europäischen Mobilitätsprojekts kann gleichzeitig Lernenden, Lehrabsolvent/innen wie auch Berufsbildungsverantwortlichen (Lehrpersonen, Berufsbildner, etc.) eine Mobilitätsteilnahme ermöglicht werden. Die subventionierten Mobilitätsprojekte ermöglichen die Entsendung von in der Schweiz wohnhaften Personen. Im gleichen Projekt können Personen aus den ausländischen Partnerinstitutionen zu gleicher Anzahl in der Schweiz aufgenommen werden.
Von der Idee bis zur Antragseinreichung sind verschiedene Dinge zu berücksichtigen. Movetia versteht sich als Partnerin und unterstützt Sie bei der Ausarbeitung Ihres Vorhabens. Aus diesem Grund wurden die "7 Schritte zum erfolgreichen Projekt" entwickelt:
Sie wollen ein Mobilitätsprojekt mit Partnern im europäischen Ausland für Einzelpersonen oder Gruppen umsetzen und möchten weitere Informationen zur Umsetzung gewinnen.
Ob Austausch über die Projektidee, Präsentationen in Kleingruppen oder Klärung technischer Aspekte. Um genauere Informationen u.a. zu den förderfähigen Inhalten und der finanziellen Unterstützung durch Movetia zu erhalten, bieten wir individuelle Beratungen an.
Nach der Klärung zum förderfähigen Inhalt und Format durch Movetia, ist die Projektidee durch die antragstellenden Institutionen auszuarbeiten und zu individualisieren.
Der Projektaufruf erfolgt zweimal jährlich. Beachten Sie hierzu unsere Fristen (siehe rechte Spalte).
Ihr Antrag konkretisiert Ihre Projektidee.
Nach der Einreichung des Antrags erfolgt mit positivem Förderentscheid die Projektumsetzung. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf «Projekt umsetzen».
2. Frist: 3. Oktober 2022 (Projektstart: 1. Januar 2023)
E-Mail
+41 32 462 00 50