Anträge für Fördermittel können nur Schweizer Hochschulen oder Höhere Fachschulen einreichen, die in einem Antrag für Erasmus+ Fördermittel für eine «Europäische Universität» eingebunden sind.
Förderfähig sind grundsätzlich Personal- und Sachkosten, die direkt mit dem Projekt verbunden sind, da sie für die Durchführung der Projektaktivitäten erforderlich sind. Sie müssen jedoch angemessen sein und in engem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
Gesprochen werden Mittel, die verhältnismässig zum gesamten Erasmus+-Projekt und zur Rolle der Schweizer Institution im Projekt sind.
Nein. Es können maximal 60% der förderfähigen Kosten gedeckt werden. Mindestens 40% der Kosten muss über Eigenmittel oder weitere Drittmittel gedeckt werden.
Nebst dem Antragsformular müssen beim Schweizer Antrag folgende Dokumente eingereicht werden:
Auf europäischer Ebene:
Übersteigen die beantragten Beiträge die verfügbaren Mittel, so werden die Gesuche gemäss den folgenden Kriterien in der nachstehenden Reihenfolge berücksichtigt:
Movetia bietet volle Unterstützung bei der Bewerbung und Antragstellung. Für weitere Auskünfte für den Schweizer Antrag: highereducation@movetia.ch.