Auf dieser Seite finden Projektträger alle Informationen und Formulare, welche für die Durchführung einer Kooperationspartnerschaft als assoziierter Partner nötig sind.
Alle wichtigen Bedingungen bei der Projektdurchführung sind im Fördervertrag geregelt, den Movetia mit dem Projektträger (Schweizer Institution) abschliesst. Im Leitfaden sind die Bestimmungen des Vertrags genau erklärt. Insbesondre beschreibt der Leitfaden, was es bei der Berichterstattung zu beachten gilt. Des Weiteren lädt Movetia alle Projektträger in der ersten Phase der Projekte zu einem Kick-off ein.
Bei allen Projekten ist 60 Tage nach Projektende der Schlussbericht fällig. Bei bestimmten Projekten muss zudem ein Zwischenbericht eingereicht werden. Dies wird im Fördervertrag festgelegt. Für alle Berichte müssen die Formulare des entsprechenden Projektaufrufs (Jahr, in dem der Antrag gestellt wurde) verwendet werden.
Die Resultate und Produkte der geförderten Projekte sollen möglichst breit geteilt und für andere Akteure des Bildungssystems zur Verfügung gestellt werden – Sie haben mit dem Antrag ein Disseminationskonzept dafür erarbeitet. Bei Veröffentlichungen und Berichterstattungen im Zusammenhang mit dem Projekt ist auf die Förderung von Movetia hinzuweisen. Movetia will damit die Sichtbarkeit von Austausch und Mobilität sowie der Förderprogramme gewährleisten. Gerne verbreitet Movetia ihre Informationen weiter (Website, Social Media).
Movetia-Logo, Textbausteine und unsere Social-Media-Angaben finden Sie auf der Seite „Über Projekte berichten“.
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