Es gibt zwei Wege, wie in der Schweiz ansässige Institutionen sich an einer Strategischen Partnerschaft beteiligen können.
1. Offizielle Teilnahme im Rahmen des EU-Programms Erasmus+
Schweizer Einrichtungen können als offizielle Partner an einer Strategischen Partnerschaft unter Erasmus+ teilnehmen. In diesem Fall erfolgt die Förderung aller Partnereinrichtungen (inkl. Schweizer Partner) über europäische Mittel. Es muss kein Antrag in der Schweiz eingereicht werden. Ein solches Vorgehen erfordert im europäischen Antrag eine stringente Begründung des Mehrwerts einer Schweizer Teilnahme, die aufzeigt, dass kein anderer Partner aus einem Programmland denselben Beitrag leisten könnte.
2. Assoziierte Teilnahme im Rahmen der Schweizer Lösung zu Erasmus+ Schweizer Einrichtungen können als assoziierte Partner an einem Kooperationsprojekt unter Erasmus+ teilnehmen. In diesem Fall erfolgt die Förderung der Schweizer Einrichtung durch Movetia im Rahmen des
Schweizer Programms zu Erasmus+. Dazu müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:
- Neben der Schweizer Einrichtung müssen mindestens drei Partnereinrichtungen aus drei verschiedenen Programmländern am Projekt beteiligt sein (Ausnahme Jugendarbeit: zwei Partnereinrichtungen genügen).
- Die Projektkoordination muss von einer ausländischen Partnereinrichtung übernommen werden. Diese reicht den Erasmus+ Antrag zur Förderung der Strategischen Partnerschaft bei der zuständigen Nationalagentur in ihrem Land ein.
- Die Einrichtung mit Sitz in der Schweiz reicht einen eigenen, kürzeren Antrag bei Movetia ein.
- Die Förderung der Schweizer Teilnahme an einer Strategischen Partnerschaft unter Erasmus+ kann nur erfolgen, wenn die zuständige europäische Nationalagentur die Förderung des Projekts bewilligt.