Antrag auf Projektförderung stellen

Institutionen der Tertiärstufe können Mittel für die Mobilität von Studierenden und dem Hochschulpersonal beantragen. Antragsberechtigt sind alle vom SBFI offiziell anerkannten Schweizer Hochschulen sowie Höhere Fachschulen mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen. Alle Institutionen müssen sich vor Antragsstellung ausserdem einmalig zur Teilnahme an SEMP akkreditieren. 

1. Schritt: Akkreditierung
Institutionen, die unter dem europäischen Programm für lebenslanges Lernen (LLP) keine Hochschulcharta erworben haben, können einen Antrag auf ein Qualitätszertifikat (SEMP-Charta) für das Swiss-European Mobility Programme einreichen. Institutionen, welche die Qualitätskriterien der ERASMUS-Hochschulcharta erfüllen, sind SEMP akkreditiert.

Akkreditierte Institutionen können sich ebenfalls zu einem Konsortium zusammenschliessen für die Umsetzung von Mobilitätsprojekten. Dafür muss das Konsortium von Movetia akkreditiert werden. Innerhalb des Konsortiums vergeben sich die Mitgliederinstitutionen ein Mandat

Mit der Akkreditierung erhalten die Institutionen der Tertiärstufe Zugang zum passwortgeschützten Bereich für die International Relations Offices der Schweizer Institutionen der Tertiärstufe. Hier finden die IRO-Mitarbeitenden alle nötigen Dokumente und Informationen für die Abwicklung von SEMP.

2. Schritt: Projektantrag stellen
Anträge für Fördergelder für Mobilitätsprojekte können einmal jährlich gestellt werden. Der Förderzeitraum ist jeweils 26 Monate beginnend ab dem 1. Juni.

Mögliche Partner und Destinationen

Unter SEMP sind Mobilitäten ausgehend von der Schweiz in jegliche andere Länder oder von dort in die Schweiz förderbar. Obwohl der Name auf einen Austausch zwischen der Schweiz und Europa hindeutet, deckt das Swiss-European Mobility Programme alle Länder der Welt ab. Schweizer Hochschulen und höhere Fachschulen entscheiden individuell, mit welchen Partnern anderer Länder interinstitutionelle Abkommen abgeschlossen werden.  Bei den ausländischen Partnerinstitutionen muss es sich um offizielle Bildungseinrichtungen der Tertiärstufe handeln, die anerkannte Diplome ausstellen oder andere Qualifikationen vorweisen, die gemäss den Gesetzen ihres Landes auf Hochschulebene anerkannt sind.

Die Partnerinstitutionen im Ausland müssen den allgemeinen Verpflichtungen und Qualitätsgrundsätzen von SEMP zustimmen.

Besondere Bedürfnisse

Für Projekte, die Personen mit besonderen Bedürfnissen integrieren, kann zusätzliche Unterstützung beantragt werden. Für weitere Informationen lesen Sie das Merkblatt für Institutionen der Tertiärstufe und kontaktieren Sie vor der Antragsstellung das SEMP/ERASMUS-Team.

Nächste Antragsfrist

05.03.2024

Nur für Schweizer Institutionen der tertiären Bildungsstufe mit SEMP-Akkreditierung. An einer Antragstellung interessierte Einzelpersonen werden gebeten, mit dem für Mobilität zuständige International Relations Office Kontakt aufzunehmen.

Antrag einreichen

Kontakt

E-Mail
+41 31 303 22 04