Bewerbungskriterien

Am Programm teilnehmen können Interessentinnen und Interessenten, die folgende Voraussetzungen erfüllen.

Muttersprache

Die Kandidierenden müssen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch als Muttersprache sprechen oder ein gleichwertiges Niveau haben.

Ausbildung

Die Kandidierenden müssen mindestens vier Semester oder ein abgeschlossenes Studium folgender Fachrichtungen vorweisen können:

  1.  deutsche, englische, französische, italienische oder spanische Sprache und Literatur;
  2. Deutsch (DaF), Englisch (EFL), Französisch (FLE), Italienisch oder Spanisch als Fremdsprache;
  3. weitere Studienrichtungen, vorzugsweise mit deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder Literatur als Nebenfach;
  4. universitäre pädagogische Lehrgänge, pädagogische Hochschule oder Fachhochschule.

Kenntnisse der Sprachen der Schweizer Gastregion

Je nach Schweizer Sprachregion sollten Sie Deutsch, Französisch oder Italienisch auf einem A2 oder B1-Niveau (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER) vorweisen. Gewisse Schulen akzeptieren auch, wenn die Bewerber/innen bloss sehr gut Englisch sprechen.

Weitere Zulassungskriterien und Alterslimiten

Ferner werden eine gute Allgemeinbildung, klare Ausdrucksweise in der Muttersprache, Grundkenntnisse im pädagogischen Bereich und selbständiges Arbeiten mit Halbklassen oder Gruppen vorausgesetzt. Die Teilnehmenden sind in der Regel zwischen 21 und 30 Jahre alt. Aus Grossbritannien, Deutschland und Frankreich werden auch Kandidierende von 20 Jahren bis 35 Jahren ins Programm aufgenommen. In begründeten Fällen (z.B. Familiengründung oder Zweitausbildung) können auch Ausnahmen gemacht werden. Oberstes Prinzip ist, dass die Teilnahme am Programm den Charakter eines Berufspraktikums behält. Weiter wird darauf geachtet, dass die Altersdifferenz zwischen den Schülerinnen und Schülern und der Sprachassistenzpersonen nicht zu gross ist, damit eine gewisse Nähe zu ihrer Lebenswelt möglich ist.

Auswahlverfahren

Eine erste Selektion der Sprachassistenzperson erfolgt anhand des Anmeldedossiers. Den endgültigen Entscheid trifft die Schulleitung der Gastschule.

Gastschulen und Aufgaben

Die Sprachassistenzpersonen werden fast ausschliesslich an gymnasiale und berufsbildende Schulen der Sekundarstufe II vermittelt (Mittelschulen, Berufsmaturitätsschulen; Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 20 Jahren). In einzelnen Fällen arbeitet die Sprachassistenzperson an bis zu drei Schulen. Zwischen der Sprachassistenzperson und den Schulbehörden wird eine Vereinbarung oder ein Vertrag unterzeichnet, in der die Anstellungsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien festgehalten werden.

Die Sprachassistenzperson nimmt Wohnsitz in der Schweiz – vorzugsweise im anstellenden Kanton und in einem der Schule nahegelegenen Ort.

Anstellungsdauer, Arbeitszeit und Gehalt

Die Anstellungszeit dauert in der Regel 10 Monate (1. September bis 30. Juni). In der deutschen Schweiz stellen die Schulen die Assistenzlehrpersonen oft auch für das ganze Schuljahr an (Mitte August bis Mitte Juli). Die Unterrichtsverpflichtung beträgt 12 Stunden pro Woche (16 Lektionen zu 45 Minuten).

Der monatliche Mindest-Bruttolohn, d. h. der Betrag vor allen Abzügen, beträgt CHF 3’200 (netto ca. CHF 2'600). Dieser Lohn ist auf den Lebensunterhalt einer alleinstehenden Person ausgerichtet.

Diese Angaben sind Richtwerte. Die genaue Anzahl der Stunden beziehungsweise des Lohns werden zwischen dem Kanton bzw. der Schule und den Sprachassistenzpersonen vertraglich festgelegt.

Seminare und Befragung

Die Sprachassistenzpersonen werden zu Beginn ihres Aufenthaltes in der Schweiz anlässlich eines eintägigen Seminars auf das Leben in der Schweiz sowie ihre Assistenztätigkeit vorbereitet. Der Zeitpunkt dieses Seminars wird am Schuljahresbeginn jener Kantone ausgerichtet, an dem die meisten Sprachassistenten angestellt sind. Die Schulbehörden sind gebeten, ihre künftigen Sprachassistenzpersonen frühzeitig auf das Datum aufmerksam zu machen, an dem dieses Seminar stattfindet, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Einreise entsprechend zu planen.

Die Assistenzzeit wird mit einer Befragung abgeschlossen. Diese Befragung dient der Qualitätskontrolle und der Verbesserung des Angebots.

Meilensteine des Bewerbungs- und Vermittlungsprozesses

  1. Für die Teilnahme am Sprachassistenzprogramm in der Schweiz ist – falls vorhanden - zunächst die programmführende Organisation des Herkunftslandes zuständig. Interessentinnen und Interessenten erhalten über deren Webseiten alle wichtigen Informationen, Anmeldeformulare und Fristen.
  2. Falls es im Herkunftsland keine Partnerorganisation gibt, können sich Interessentinnen und Interessenten direkt online bei Movetia bewerben. Vor der Online-Bewerbung ist genau zu prüfen, ob die Teilnahmebedingungen erfüllt werden.
  3. Movetia prüft die eingehenden Kandidaturen, welche entweder von der Partnerorganisation oder individuell zugestellt werden.
  4. Movetia schickt die von einer Partnerorganisation vermittelten Bewerbungen oder die selbständig ausgewählten Dossiers (s. oben) an eine interessierte Schweizer Schule.
  5. Die Schweizer Schule prüft die Bewerbung(en) und tritt, falls Sie an einer Anstellung interessiert ist, direkt mit den Bewerberinnen und Bewerbern in Kontakt. Es ist wichtig, dass diese während der ganzen Vermittlungsphase per Mail oder telefonisch erreichbar sind. Wenn die Schule sich für eine Bewerberin oder einen Bewerber entschieden hat, werden die Anstellungsbedingungen vertraglich geregelt (s. oben).
  6. Die zukünftige Sprachassistenzperson trifft alle nötigen Vorkehrungen für den Aufenthalt in der Schweiz. Allfällige Partnerorganisationen im Herkunftsland und Movetia unterstützen gleichzeitig mit dem Versand von nützlichen Informationen und einem in der Schweiz stattfindenden Einführungsseminar.