Organisationen, die in der formalen und non-formalen Bildung in der Schweiz aktiv sind, nutzen internationalen Kooperationsprojekte, um die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch zu fördern, Bildungsangebote zu entwickeln oder die Anerkennung und die Attraktivität der Schweizer Bildungslandschaft über die Landesgrenzen hinaus zu stärken. 

Welches sind die Ziele der geförderten Kooperationsprojekte?

Eine oder mehrere Schweizer Institutionen arbeiten mit einer oder mehreren europäischen oder aussereuropäischen Institutionen in einem Projekt zusammen. Diese Kooperationsprojekte tragen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Schweizer Bildungssystems bei, z.Bsp. durch:

  • den Aufbau und die Stärkung von interinstitutionellen Netzwerken;
  • das Erarbeiten von neuen Prozessen oder neuen Arbeitsweisen bei den teilnehmenden Institutionen dank dem Austausch von Erfahrungen und Best Practices;
  • die Entwicklung von Bildungsmaterial, neuen pädagogischen Ansätzen oder neuen Angeboten, die getestet und idealerweise umgesetzt werden;
  • die Gestaltung von Leitfäden oder Richtlinien für die Bereiche und die Akteurinnen und Akteure, die von den teilnehmenden Institutionen repräsentiert werden.

Diese Liste ist nicht abschliessend, denn die Anträge werden entsprechend den Bedürfnissen der teilnehmenden Schweizer Institutionen konzipiert.

Teilnahmen von Schweizer Institutionen an Erasmus+ Kooperationsprojekten werden 2024 wie bisher vom Schweizer Programm zu Erasmus+ gefördert.

Wie lange dauern die Kooperationsprojekte?

Die im Rahmen des Programms subventionierten Projekte dürfen maximal 24 Monate dauern. 

Wer kann einen Antrag auf Fördermittel einreichen?

Alle in der Schweiz ansässigen Institutionen in der Schulbildung (von der obligatorischen Schule bis zur Sekundarstufe II), der Berufsbildung, auf Tertiärstufe, im Bereich der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung.

Wie trägt das internationale Programm zur Finanzierung der Projekte bei?

Das Programm sieht folgende vordefinierte Förderbeiträge zur Auswahl vor:

  1. CHF 15'000
  2. CHF 30'000
  3. CHF 60'000
  4. CHF 100'000 (gilt nicht für Anträge der Hochschulbildung und höhere Berufsbildung)
  5. CHF 150'000 (gilt nicht für Anträge der Hochschulbildung und höhere Berufsbildung)

Diese Beiträge dürfen maximal 60 % der Gesamtkosten des Projekts decken. Die beteiligten Institutionen müssen daher mindestens 40 % der Projektfinanzierung selbst bereitstellen oder andere Finanzierungsquellen hinzuziehen. Das Projekt darf nicht bereits mit Fördermitteln des Programms Erasmus+ oder des Schweizer Programms zu Erasmus+ für Kooperationen finanziert sein.

Vorbereitende Besuche

Mitarbeitende von Schweizer Organisationen, die an einem Projekt teilnehmen möchten, können finanzielle Unterstützung beantragen, um vor der Projekteinreichung künftige Partnerorganisationen zu besuchen. Ziel dieser vorbereitenden Besuche ist, Kontakte zu knüpfen und mit den Partnern Projekte vorzubereiten. Auch die Teilnahme an einem europäischen Kontaktseminar oder an einer internationalen Konferenz zum Aufbau eines Netzwerks im Hinblick auf ein gemeinsames Mobilitäts- oder Kooperationsprojekt wird finanziell unterstützt. Weitere Informationen finden Sie hier.