Was gibt es nach Projektstart zu beachten?

Alle wichtigen Bedingungen bei der Projektdurchführung sind im Fördervertrag geregelt, den Movetia mit dem Projektträger (Schweizer Institution) abschliesst. 

Was geschieht, wenn sich im Projekt etwas ändert?

Der Projektträger sollte Movetia informieren, wenn es Änderungen gibt. Bestimmte Änderungen ziehen eine Vertragsänderung mit sich, welche mit einem Formular bei Movetia beantragt werden muss. Vertragsänderungen sind möglich, sofern die Förderkriterien eingehalten werden.  

Das folgende Video erklärt, wie Sie bei der Vertragsänderung vorgehen müssen:

Wie erfolgt die Berichterstattung?

Bei allen Projekten ist 60 Tage nach Projektende der Schlussbericht fällig. Bei bestimmten Projekten muss zudem ein Zwischenbericht eingereicht werden. Dies wird im Fördervertrag festgelegt. Alle Berichte müssen online ausgefüllt werden.  Ebenfalls möglich sind Projektbesuche.

Was gilt es bei der Verbreitung der Projektresultate zu beachten?

Die Resultate und Produkte der geförderten Projekte sollen möglichst breit geteilt und für andere Akteure des Bildungssystems zur Verfügung gestellt werden – Sie haben mit dem Antrag ein Disseminationskonzept dafür erarbeitet. Bei Veröffentlichungen und Berichterstattungen im Zusammenhang mit dem Projekt ist auf die Förderung von Movetia hinzuweisen. Movetia will damit die Sichtbarkeit von Austausch und Mobilität sowie der Förderprogramme gewährleisten. Gerne verbreitet Movetia ihre Informationen weiter (Website, Social Media). Schicken Sie uns dazu Ihre Ideen und Beiträge an die Adresse international@movetia.ch

Movetia-Logo, Textbausteine und unsere Social-Media-Angaben finden Sie auf der Seite „Über Projekte berichten“.

Wie gelingt eine umweltfreundliche Projektumsetzung?

Das Greener Mobility Kit ist eine Sammlung von Tipps und Tricks, um im Rahmen eines Mobilitätsprojekts auf nachhaltiges Handeln zu achten.