Mit 41 zu 0 Stimmen hat der Ständerat am Montag, 8. Juni, einen Gesetzesentwurf angenommen, der die Möglichkeiten für die internationale Mobilität und Zusammenarbeit im Schweizer Bildungssystem ausbauen soll. Bundesrat Guy Parmelin betonte, das Gesetz sei ein wichtiger Schritt zur Stärkung und Öffnung dieses Bereichs, greife aber künftigen strategischen (Assoziierung an das europäische Programm Erasmus+) und finanziellen Entscheidungen (in der BFI-Botschaft 2021–2024 bewilligte Mittel) nicht vor. Dabei merkte er auch an, dass sich die nationale Agentur Movetia seit ihrer Gründung 2017 «bewährt hat und effizient, innovativ und gut im Bereich vernetzt ist». Auch wenn die Mobilität aufgrund der Krise kurzfristig unterbrochen sei, so werde der Bedarf an internationaler Zusammenarbeit nicht abnehmen, fasste er zusammen. Kooperation und Austausch seien auch weiterhin notwendig – und würden künftig gar noch wichtiger.


Momentan ist das Gesetz, das die Förderung mehrjähriger Mobilitätsprogramme ermöglicht, an die Teilnahme der Schweiz an den europäischen Bildungsprogrammen geknüpft. Nach dem «Ja» zur Masseneinwanderungsinitiative im Februar 2014 brach Brüssel die Verhandlungen über die Schweizer Teilnahme an Erasmus+ ab.

Bern reagierte darauf, indem es eigene Förderprogramme umsetzte, die mit denen der EU vereinbar waren. Diese alternative Lösung ist nicht entsprechend im Gesetz verankert. Mit der Revision wird es möglich sein, sie vollständig als Massnahme einzutragen.

Der Vorschlag des Bundesrats schliesst die Lücken bezüglich Form und Inhalt, was Hannes Germann (SVP/SH) im Namen der Kommission lanciert hatte. Er bietet einen genügend grossen Spielraum und greift strategischen und finanziellen Fragen nicht vor. Diese wird der Bundesrat im Rahmen der BFI-Botschaft separat behandeln.

Nationale Agentur

Der Entwurf sieht keine neuen Fördermassnahmen vor, lockert jedoch die Bedingungen der Instrumente, die sich bewährt haben. Individualstipendien für herausragende Ausbildungen an ausgewählten Institutionen im Ausland sollen auch dann bezahlt werden können, wenn sich die Einrichtung ausserhalb Europas befindet.

Andere Anpassungen sind formeller, bestimmte Begriffe werden geklärt oder vereinfacht. Der Geltungsbereich und die Förderbereiche werden eingegrenzt: internationale Individualmobilität, Zusammenarbeit zwischen Institutionen mit dem Ziel, Bildungsangebote zu entwickeln und Erfahrungsaustausch zu unterstützen, Unterstützung von Strukturen und Prozessen, um die anderen Aktivitäten zu fördern.

Auch die Bestimmungen über die Begleitmassnahmen und die Übertragung von Aufgaben an eine nationale Agentur werden von einer Teilnahme der Schweiz an internationalen Programmen abgekoppelt. Die Definition der Aufgaben der nationalen Agentur wird künftig integraler Bestandteil des Gesetzes sein.

Der Ständerat hat im Entwurf des Bundesrats kleinere Anpassungen vorgenommen, denen Wirtschaftsminister Guy Parmelin nicht widersprochen hat. Insbesondere sollen die Struktur und die juristische Form der Agentur klar definiert werden, damit die Schweiz an Programmen der Europäischen Union teilnehmen kann.