
Kooperationspartnerschaften sind ein Projektformat von Erasmus+. Sie ermöglichen Institutionen der Schulbildung, Berufsbildung, Tertiärbildung, Erwachsenenbildung und der ausserschulischen Jugendarbeit die Kooperation mit Partnerinstitutionen aus Europa. In internationalen Netzwerken werden Wissen und Erfahrungen ausgetauscht sowie innovative Ansätze in der Bildung erarbeitet. Davon profitiert die Bildungslandschaft Schweiz.
Projekte können zwischen mindestens 12 und maximal 36 Monate dauern, je nach Zielsetzungen des Projektes und den geplanten Aktivitäten. Die gilt für alle Bildungsbereiche sowie die ausserschulische Jugendarbeit.
An Kooperationspartnerschaften können sich Bildungsinstitutionen, gemeinnützige Organisationen/NGOs, Verbände, öffentliche Stellen oder kulturelle Einrichtungen beteiligen.
Generell zielen Kooperationspartnerschaften auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Institutionen der Erasmus+ Programmländer ab. Eine Kooperationspartnerschaft muss mindestens drei Organisationen aus drei Erasmus+ Programmländern umfassen.
Eine Schweizer Projektleitung ist ausgeschlossen. In der Schweiz ansässige Institutionen haben aber zwei Möglichkeiten, sich im Partnerstatus zu beteiligen: entweder als offizielle Partner, sofern ihre Teilnahme einen deutlichen Mehrwert für das Projekt darstellt, oder als assoziierte Partner. Siehe „Antrag stellen“ in der rechten Spalte.
Schweizer Institutionen, die sich als offizielle Partner (full partner) beteiligen, werden über das Erasmus+ Projekt finanziert. Schweizer Institutionen, die sich als assoziierte Partner an einem Erasmus+-Projekt beteiligen, können Mittel vom Schweizer Programm zu Erasmus+ beantragen. Die Förderung basiert grösstenteils auf Pauschalen für festgelegte Budgetposten. Die genauen Angaben finden Sie in der Zuschussübersicht.
Neu bei den Kooperationspartnerschaften ist 2021:
Für Schulbildung, Berufsbildung, Tertiärstufe und Erwachsenenbildung:
04. Juni 2021
Für Jugendarbeit:
1. Frist: 04. Juni 2021
2. Frist 17. November 2021