
Institutionelle Kooperationen werden in Erasmus+ durch unterschiedliche Projektformate gefördert. Grundsätzlich ermöglichen diese Formate die internationale Zusammenarbeit von Institutionen in der Schulbildung, Berufsbildung, Tertiärbildung, Erwachsenenbildung und der ausserschulischen Jugendarbeit. Die Details zu den neuen Formaten ab 2021 sind noch nicht bekannt. Das Erasmus+-Programmhandbuch mit den verbindlichen Richtlinien wird frühestens auf März erwartet. Schweizer Institutionen können sich jedoch voraussichtlich auch 2021 bei gewissen Formaten beteiligen. In diesen Fällen kann weiterhin finanzielle Unterstützung vom Schweizer Programm beantragt werden.
Projekte können zwischen mindestens 12 und maximal 36 Monate dauern, je nach Zielsetzungen des Projektes und den geplanten Aktivitäten. Die gilt für alle Bildungsbereiche sowie die ausserschulische Jugendarbeit.
An Kooperationspartnerschaften können sich Bildungsinstitutionen, gemeinnützige Organisationen/NGOs, Verbände, öffentliche Stellen oder kulturelle Einrichtungen beteiligen.
Generell zielen Kooperationspartnerschaften auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Institutionen der Erasmus+ Programmländer ab. Eine Kooperationspartnerschaft muss mindestens drei Organisationen aus drei Erasmus+ Programmländern umfassen.
Eine Schweizer Projektleitung ist ausgeschlossen. In der Schweiz ansässige Institutionen haben aber zwei Möglichkeiten, sich im Partnerstatus zu beteiligen: entweder als offizielle Partner, sofern ihre Teilnahme einen deutlichen Mehrwert für das Projekt darstellt, oder als assoziierte Partner. Siehe „Antrag stellen“ in der rechten Spalte.
Schweizer Institutionen, die sich als offizielle Partner (full partner) beteiligen, werden über das Erasmus+ Projekt finanziert. Schweizer Institutionen, die sich als assoziierte Partner an einem Erasmus+-Projekt beteiligen, können Mittel vom Schweizer Programm zu Erasmus+ beantragen. Die Förderung basiert grösstenteils auf Pauschalen für festgelegte Budgetposten. Die genauen Angaben finden Sie in der Zuschussübersicht.
Neu bei den Kooperationspartnerschaften ist 2021:
Für Schulbildung, Berufsbildung, Tertiärstufe und Erwachsenenbildung:
04. Juni 2021
Für Jugenarbeit:
1. Frist: 04. Juni 2021
2. Frist 17. November 2021
E-Mail
+41 32 462 00 78