Dienstag, 6. Februar 2024

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat das Movetia-Gesetz diskutiert und beantragt, nicht auf den Entwurf des Bundesrates einzutreten. Die Kommission ist der Ansicht, dass sich die Agentur in ihrer derzeitigen Rechtsform bewährt hat und nicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden muss. Das letzte Wort hat das Parlament.


Das Movetia-Gesetz hat in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) keine Mehrheit gefunden. In ihrer Sitzung vom 23. Januar 2024 haben die Abgeordneten mit 9 zu 4 Stimmen entschieden, dass die Umwandlung der nationalen Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität in eine öffentlich-rechtliche Stiftung nicht gerechtfertigt sei. 

In ihrer Medienmitteilung schreibt die Kommission, dass sich die Agentur seit ihrer Gründung 2017 bewährt habe und dass ihre derzeitige privatrechtliche Rechtsform mit den Governance-Grundsätzen des Bundes vereinbar sei. Diese Sichtweise hat die Eidgenössische Finanzkontrolle 2019 in Frage gestellt, was den Bundesrat dazu veranlasste, die Rechtsform der Stiftung zu prüfen und deren Anpassung zu veranlassen.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hält weiter fest, dass eine öffentlich-rechtliche Organisation für Movetia keine bessere Kompatibilität mit den Richtlinien für nationale Agenturen im Rahmen der EU-Bildungsprogramme (Erasmus+) gewährleisten würde. 

Für den Direktor von Movetia, Olivier Tschopp, ist der Entscheid in dieser Phase des politischen Prozesses eine Überraschung, insbesondere angesichts der positiven Rückmeldungen während der Vernehmlassung. Er stellt jedoch mit Genugtuung fest, dass die Qualität der Arbeit der Agentur nicht in Frage gestellt, sondern im Gegenteil geschätzt wird, was in der Mitteilung der WBK-S gleich zu Beginn betont wird.

Mit dem Nichteintreten der Kommission ist der politische Prozess nicht abgeschlossen. Das Plenum des Ständerats und des Nationalrats entscheiden über das Eintreten auf das Movetia-Gesetz. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bekräftigt die Unterstützung des Bundesrates für den Gesetzesentwurf und erinnert daran, dass Optimierungen der Governance notwendig sind. Das SBFI betont auch, dass die Kantone wichtige Partner sind und dass das gegenseitige Vertrauen für die Umsetzung der nationalen Strategie Austausch und Mobilität von grösstem Interesse ist.