Mit einer Jugendgruppe in die Romandie reisen und sich dort mit einer lokalen Jugendgruppe austauschen? Die Jugendarbeit in einem Jugendzentrum auf dem Land in einem Job Shadowing kennenlernen? Jugendliche aus eurer Organisation möchten an einem Lager einer anderen Organisation teilnehmen? Ein Study Visit im neu renovierten Jugendhaus im Tessin? Das alles und noch mehr ist möglich mit Austausch für alle – leicht gemacht! Das Pilotprogramm für nationalen ausserschulischen Austausch ermöglicht diese und andere Austauscherfahrungen innerhalb der Schweiz in den Jahren 2023 und 2024. 

Das neue Pilotprogramm erlaubt der verbandlichen und offenen Jugendarbeit niederschwellige Projekte mit einem einfachen Antragsverfahren. Untenstehend werden in Frage- und Antwortform die Förderkriterien erläutert, das Antragsverfahren erklärt und alle für den Antrag notwendigen Dokumente beschrieben.

Förderkriterien

Welche Projekte werden gefördert?
Das Pilotprogramm soll sowohl neuen Projektträger:innen als auch neuen Teilnehmenden einen Austausch im ausserschulischen Sektor ermöglichen, aber auch erfahrenen Projektträger:innen eine weitere Möglichkeit bieten. Wie aus den Programmzielen hervorgeht, sind verschiedenste Projektformen möglich. In den Projektbeispielen zeigen wir mögliche Projekte als Inspiration auf.

Die geförderten Projekte müssen kantons- und/oder sprachenübergreifend abgehalten werden. Mindestens 50 % der jährlichen Fördermittel sind für sprachenübergreifende Projekte reserviert. Daneben sind aber auch Projekte innerhalb eines Sprachgebietes möglich, es muss jedoch aufgezeigt werden, welche Unterschiede zwischen den Projektträger:innen und ihren Partner:innen bestehen:

  • Jugendarbeit im urbanen und ruralen Raum
  • Verbandliche und offene Jugendarbeit
  • Freiwillig oder beruflich in der Jugendarbeit tätige Personen
  • Weitere nachvollziehbar erklärte Unterschiede

Wie lange muss ein Austausch im Pilotprogramm dauern?

Die geförderten Austauschprojekte dauern inklusive Anreise mindestens einen Tag. Das bedeutet, dass mindestens 3 Stunden inhaltliches Programm organisiert werden und eine Mahlzeit gemeinsam eingenommen wird. Reguläre, statutarische Sitzungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Ein Austausch darf höchstens 15 Arbeitstage dauern.

Wer darf am nationalen ausserschulischen Austausch teilnehmen?

Es kann ein Austausch von Jugendlichen mit Begleitpersonen oder ein Austausch von Jugendarbeitenden beantragt werden. Förderbeträge können für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 25 Jahren ausbezahlt werden, Jugendarbeitende werden altersunabhängig unterstützt. Als Jugendarbeitende definiert Movetia qualifizierte und/oder erfahrene Personen, die junge Menschen als Jugendarbeiter:innen begleiten.

Wie viele Teilnehmende muss ein Projekt haben?

Um möglichst verschiedene Projektformen zu ermöglichen, müssen nur mindestens 2 Personen an einem Projekt teilnehmen. Dies bedeutet, dass ein Gast und eine gastgebende Person unterstützt werden. Eine Maximalzahl gibt es nicht. Pro Projekt werden höchstens gleich viele Personen aus der gastgebenden Institution gefördert wie Gäste. Wie dies praktisch umgesetzt werden kann und wie sich der Förderbetrag berechnet, ergibt sich aus den Projektbeispielen.

Welche Fördergelder werden ausbezahlt?

Es werden Organisationspauschalen und Tagespauschalen ausbezahlt:

Organisationspauschale (pro Projekt):

  • Grundpauschale: CHF 200
  • Zusätzlich für 2.-15. Austauschtag /pro Tag. CHF 25

Tagespauschalen (pro Person):

  • 1. Tag: CHF 100
  • 2.-7. Tag: CHF 80 für Jugendliche, CHF 120 für Jugendarbeitende
  • 8.-15. Tag: CHF 50 für Jugendliche, CHF 90 für Jugendarbeitende

Zur bestmöglichen Verteilung der begrenzten Projektmittel ist der maximale Förderbetrag pro Projekt CHF 4'000, ein Minimalbetrag ist bei CHF 800 festgesetzt. Kosten für besondere Bedürfnisse von Teilnehmenden werden zusätzlich vollumfänglich gemäss effektiven Kosten übernommen. Gerne gibt das Team Jugend (jugend@movetia.ch) dazu Auskunft und bietet Unterstützung.

Antragsverfahren

Wer kann einen Antrag stellen?
In der Schweiz in der Jugendarbeit tätige Institutionen/Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind antragsberechtigt. Dazu müssen eine oder mehrere Partnerorganisationen oder -institutionen im Antrag angegeben werden.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Der Antrag wird mit einem einfachen Antragsformular online gestellt. Anhand dieses Formulars überprüft Movetia, ob das Projekt den inhaltlichen und formalen Bedingungen des Programms entspricht. Nach der Prüfung bekommen die Projektträger:innen per Email einen Förderbescheid. Wenn dieser positiv ist, wird ein Vertrag mitgesendet. 80% des gesprochenen Förderbetrags werden nach Vertragsunterzeichnung bezahlt, die finale Abrechnung erfolgt mit dem Schlussbericht.

Gibt es Fristen für die Einreichung von Anträgen und Schlussberichten?

Die Antragsfirst ist laufend, es können also jederzeit Anträge eingereicht werden. Um zu verhindern, dass Gelder frühzeitig blockiert werden, darf der Antrag frühestens 6 Monate vor der geplanten Aktivität eingereicht werden. Damit die Projektträger:innen rechtzeitig Bescheid über die Förderung erhalten, muss der Antrag mindestens 45 Tage vor der geplanten Aktivität bei Movetia eintreffen. 30 Tage nach der Aktivität muss der Schlussbericht eingereicht werden. Dazu gehört auch die Teilnahmeliste, welche die Grundlage für die finale Berechnung des Förderbeitrags ist.

Die hier gelisteten Informationen sind in tabellarischer Form auch im Dokument Förderkriterien ersichtlich.