Am Programm teilnehmen können Interessentinnen und Interessenten, die folgende Voraussetzungen erfüllen.
Die Kandidierenden müssen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch als Muttersprache sprechen oder ein gleichwertiges Niveau haben.
Die Kandidierenden müssen mindestens vier Semester oder ein abgeschlossenes Studium folgender Fachrichtungen vorweisen können:
Je nach Schweizer Sprachregion sollten Sie Deutsch, Französisch oder Italienisch auf einem A2 oder B1-Niveau (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER) vorweisen. Gewisse Schulen akzeptieren auch, wenn die Bewerber/innen bloss sehr gut Englisch sprechen.
Ferner werden eine gute Allgemeinbildung, klare Ausdrucksweise in der Muttersprache, Grundkenntnisse im pädagogischen Bereich und selbständiges Arbeiten mit Halbklassen oder Gruppen vorausgesetzt. Die Teilnehmenden sind in der Regel zwischen 21 und 30 Jahre alt. Aus Grossbritannien, Deutschland und Frankreich werden auch Kandidierende von 20 Jahren bis 35 Jahren ins Programm aufgenommen. In begründeten Fällen (z.B. Familiengründung oder Zweitausbildung) können auch Ausnahmen gemacht werden. Oberstes Prinzip ist, dass die Teilnahme am Programm den Charakter eines Berufspraktikums behält. Weiter wird darauf geachtet, dass die Altersdifferenz zwischen den Schülerinnen und Schülern und der Sprachassistenzpersonen nicht zu gross ist, damit eine gewisse Nähe zu ihrer Lebenswelt möglich ist.
Eine erste Selektion der Sprachassistenzperson erfolgt anhand des Anmeldedossiers. Den endgültigen Entscheid trifft die Schulleitung der Gastschule.
Die Sprachassistenzpersonen werden fast ausschliesslich an gymnasiale und berufsbildende Schulen der Sekundarstufe II vermittelt (Mittelschulen, Berufsmaturitätsschulen; Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 20 Jahren). In einzelnen Fällen arbeitet die Sprachassistenzperson an bis zu drei Schulen. Zwischen der Sprachassistenzperson und den Schulbehörden wird eine Vereinbarung oder ein Vertrag unterzeichnet, in der die Anstellungsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien festgehalten werden.
Die Sprachassistenzperson nimmt Wohnsitz in der Schweiz – vorzugsweise im anstellenden Kanton und in einem der Schule nahegelegenen Ort.
Die Anstellungszeit dauert in der Regel 10 Monate (1. September bis 30. Juni). In der deutschen Schweiz stellen die Schulen die Assistenzlehrpersonen oft auch für das ganze Schuljahr an (Mitte August bis Mitte Juli). Die Unterrichtsverpflichtung beträgt 12 Stunden pro Woche (16 Lektionen zu 45 Minuten).
Der monatliche Mindest-Bruttolohn, d. h. der Betrag vor allen Abzügen, beträgt CHF 3’200 (netto ca. CHF 2'600). Dieser Lohn ist auf den Lebensunterhalt einer alleinstehenden Person ausgerichtet.
Diese Angaben sind Richtwerte. Die genaue Anzahl der Stunden beziehungsweise des Lohns werden zwischen dem Kanton bzw. der Schule und den Sprachassistenzpersonen vertraglich festgelegt.
Die Sprachassistenzpersonen werden zu Beginn ihres Aufenthaltes in der Schweiz anlässlich eines eintägigen Seminars auf das Leben in der Schweiz sowie ihre Assistenztätigkeit vorbereitet. Der Zeitpunkt dieses Seminars wird am Schuljahresbeginn jener Kantone ausgerichtet, an dem die meisten Sprachassistenten angestellt sind. Die Schulbehörden sind gebeten, ihre künftigen Sprachassistenzpersonen frühzeitig auf das Datum aufmerksam zu machen, an dem dieses Seminar stattfindet, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Einreise entsprechend zu planen.
Die Assistenzzeit wird mit einer Befragung abgeschlossen. Diese Befragung dient der Qualitätskontrolle und der Verbesserung des Angebots.
Edith Funicello
Projektverantwortliche Sprachassistenzen in der Schweiz und Gastschulen
E-Mail
Tel. +41 31 303 22 25