Welche Vorteile bringen Sprachassistenzlehrpersonen?

Die Gastschulen bekommen mit der Anstellung einer ausländischen Sprachassistenzperson eine zusätzliche Unterstützung nicht nur für den Fremdsprachenunterricht, sondern auch für den fremdsprachigen Fachunterricht (Immersions- oder bilingualer Unterricht). Doch nicht nur das: Projekte und Themenwochen gewinnen an Authentizität. Die Assistenzlehrperson leistet ausserdem einen Beitrag zu einem internationalen Lernumfeld von Schweizer Gastschulen.

Die Vorteile für die Lehrpersonen der Gastschulen sind vielfältig. Die Assistenzlehrperson beteiligt sich am Unterricht und erleichtert den Unterricht in Halbklassen und Gruppen. Unterschiedliche Lernniveaus können so gezielt aufgefangen und ausgeglichen werden.

Die Assistenzperson bringt authentische Materialien mit und baut mit aktuellen Themen aus ihrem Herkunftsland Brücken zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schülern. Dies motiviert zu einem aktiven Sprachengebrauch und dem Abbau von Sprechhemmungen; beides wirkt sich positiv auf die Ergebnisse von Abschlussprüfungen und internationale Examen aus.

Welche Schulen können teilnehmen?

Das Angebot richtet sich an Schweizer Schulen der Sekundarstufe II (Mittelschulen, Berufsfachschulen und Berufsmaturitätsschulen). Auf Anfrage können auch Assistenzen an Schulen anderer Stufen vermittelt werden. 

Dank einer Vereinbarung zwischen Movetia und educationsuisse sind auch Vermittlungen an Schweizerschulen im Ausland möglich. In diesen Ländern findet der Einsatz auf verschiedenen Schulstufen statt.

Fördergelder von Movetia

Movetia beteiligt sich neu mit 8'000 bzw. 4'000 Franken pro Schuljahr und Assistenzlehrperson an den Lohnkosten und zwar wie folgt:

  • 8’000.- CHF pro Person und Schuljahr für ein reguläres Pensum von 16 Lektionen/Woche.
  • 4’000.- CHF pro Person und Schuljahr für kleinere Pensen und an gewissen Schweizerschulen im Ausland.

Pensen mit weniger als 16 Lektionen/Woche können nur in Ausnahmefällen und mit dem Einverständnis von Movetia angeboten werden.

Ziel der neuen Fördergelder ist eine schweizweite Ausweitung dieses internationalen Mobilitätsprogramms. 

Die Fördergelder werden allen Gastschulen ausbezahlt, die nachweislich eine Sprachassistent:in anstellen. Der erste Schritt dazu ist die Bekanntgabe eines Bedarfs. Bedarfsmeldungen sind in jedem Fall verbindlich, d.h. die Schule verpflichtet sich damit zur Anstellung einer Sprachassistent:in. Movetia ihrerseits verpflichtet sich zur Vermittlung einer Sprachassistent:in.

Sprachweiterbildung für junge Schweizer Lehrpersonen

Movetia vermittelt auch junge Lehrpersonen aus der Schweiz an Gastschulen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Österreich und Spanien. Bedingung ist, dass diese Lehrpersonen weniger als drei Jahre Berufserfahrung haben.