Berufsbildungsinstitutionen können ihre Lernenden, Lehrabsolvent/innen oder Berufsbildungsverantwortliche mit einem Auslandsaufenthalt gezielt fördern – sprachlich, fachlich, kulturell, sozial, persönlich.
Dank dem berufsbezogenen Aufenthalt in einer internationalen Bildungsinstitution können wertvolle fachliche, sprachliche und persönliche Erfahrungen gesammelt und internationales Flair gelebt werden. Das nicht nur im Ausland, sondern auch in der eigenen Institution in der Schweiz.
In einem internationalen Mobilitätsprojekt können Personen in Ausbildung und Absolvent:innen EBA/EFZ/BM wie auch Berufsbildungsverantwortliche (Lehrpersonen, Berufsbildner, etc.) eine Mobilitätsaktivität wahrnehmen.
Die subventionierten Mobilitätsprojekte ermöglichen die Entsendung von in der Schweiz wohnhaften Personen. Auch die Aufnahme von Personen aus den ausländischen Partnerinstitutionen in der Schweiz ist zu gleicher Anzahl möglich.
Personen in Ausbildung und Absolvent:innen (EBA, EFZ, BM) aus der Schweiz und dem Ausland (Einzel- und/oder Gruppenmobilitäten):
Die Aufenthaltsdauer für die förderfähigen Aktivitäten beträgt 5 Tage bis max. 365 Tage (exkl. Reisetage). Für Absolvent:innen werden maximal 180 Tage empfohlen.
Diese Bedingungen sind für die genannten Aktivitäten einzuhalten:
Die thematische Projektarbeit und die Berufspraktika können mit einer Sprachvorbereitung kombiniert werden. Dabei werden nicht die Kurskosten übernommen, sondern die zusätzliche Aufenthaltsdauer mittels Aufenthaltspauschalen bezuschusst:
Berufsbildungsverantwortliche und Lehrpersonal aus der Schweiz und den Programmländern:
Die Aufenthaltsdauer für die förderfähigen Aktivitäten beträgt 2 Tage bis max. 60 Tage (exkl. Reisetage ohne Aktivität).
Invited Experts (Fachpersonen aus dem Ausland):
Die Aufenthaltsdauer für die förderfähigen Aktivitäten beträgt 2 Tage bis max. 60 Tage (exkl. Reisetage ohne Aktivität).
Projektlaufzeit: 12 oder 24 Monate
Schweizer Berufsschulen, Berufsverbände, Berufsbildungsämter, Ausbildungsbetriebe sowie andere berufsbildungsnahe Institutionen (öffentlich wie privat) können finanziell unterstützt werden.
Movetia unterstützt die bewilligten Anträge finanziell.
Die Übersicht zeigt die förderfähigen Zielländer und die Förderpauschalen für Reise, Aufenthalt und Organisation auf.
Die Finanzierung an die projekttragende Institution erfolgt stets in 3 Tranchen: 1. Tranche (mit Inkrafttreten des Vertrages), 2. Tranche (nach Beantragung durch den Projektträger im Verlauf der Projektumsetzung), 3. Tranche (nach Projektabschluss).
Das Team Berufsbildung unterstützt Sie zudem gerne bei inhaltlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns für einen persönlichen Austausch, bei Fragen oder für zusätzliche Informationen.
Yasmine, Félicien und Sarah haben es gewagt, sie arbeiteten während oder nach der Ausbildung im Ausland oder trafen sich mit Berufskolleg:innen auf einem anderen Kontinent. Profitiert haben alle drei: Sie wurden selbständiger, verbesserten ihre Kommunikationsfähigkeit im beruflichen Kontext und wurden initiativer. Kurz: Sie verbesserten ihre unternehmerischen Kompetenzen.
Erfahren Sie, wie die jungen Berufsleute vom Austausch profitiert haben und wie er sie als Unternehmer:in beflügelt hat.
- 1. Oktober 2024
- März 2025
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