Berufsbildungsinstitutionen können ihre Lernenden, Lehrabsolvent/innen oder Berufsbildungsverantwortliche mit einem Auslandsaufenthalt gezielt fördern – sprachlich, fachlich, kulturell, sozial, persönlich.

Dank dem berufsbezogenen Aufenthalt in einer internationalen Bildungsinstitution können wertvolle fachliche, sprachliche und persönliche Erfahrungen gesammelt und internationales Flair gelebt werden. Das nicht nur im Ausland, sondern auch in der eigenen Institution in der Schweiz.

Wer kann teilnehmen?

In einem internationalen Mobilitätsprojekt können Personen in Ausbildung und Absolvent:innen EBA/EFZ/BM wie auch Berufsbildungsverantwortliche (Lehrpersonen, Berufsbildner, etc.) eine Mobilitätsaktivität wahrnehmen.

Welche Aktivitäten werden gefördert?

Die subventionierten Mobilitätsprojekte ermöglichen die Entsendung von in der Schweiz wohnhaften Personen. Auch die Aufnahme von Personen aus den ausländischen Partnerinstitutionen in der Schweiz ist zu gleicher Anzahl möglich.

Personen in Ausbildung und Absolvent:innen (EBA, EFZ, BM) aus der Schweiz und dem Ausland (Einzel- und/oder Gruppenmobilitäten):

  • Berufspraktikum in einem Gastbetrieb im Ausland
  • Thematische Projektarbeit

Die Aufenthaltsdauer für die förderfähigen Aktivitäten beträgt 5 Tage bis max. 365 Tage (exkl. Reisetage). 

Diese Bedingungen sind für die genannten Aktivitäten einzuhalten:

  • Die maximale Aufenthaltsdauer von 365 Tage kann bei Personen in Ausbildung und Absolvent:innen EBA/EFZ/BM auf max. 2 Mobilitätsaktivitäten aufgeteilt werden.
  • Absolvent:innen (EBA/EFZ/BM) müssen die Austauschaktivität innerhalb von 27 Monaten (ab 2024: innerhalb von 12 Monaten) nach Diplomerhalt starten.

Die thematische Projektarbeit und die Berufspraktika können mit einer Sprachvorbereitung kombiniert werden. Dabei werden nicht die Kurskosten übernommen, sondern die zusätzliche Aufenthaltsdauer mittels Aufenthaltspauschalen bezuschusst:

  • Eine Mobilität von mindestens 2 Wochen bis zu 2 Monaten berechtigt zu einer Sprachvorbereitung von max. 2 Wochen und max. 50% der Dauer.
  • Eine Mobilität von mindestens 2 Monaten berechtigt zu einer Sprachvorbereitung von max. 1 Monat.

Berufsbildungsverantwortliche und Lehrpersonal aus der Schweiz und den Programmländern:

  • Austausch über Aus- und Weiterbildungsfragen
  • Unterrichtshospitation (Jobshadowing)
  • Lehrtätigkeit
  • Netzwerkarbeit
  • Strukturierte Weiterbildungen: Teilnahme an Kursen, Seminaren, Konferenzen

Die Aufenthaltsdauer für die förderfähigen Aktivitäten beträgt 2 Tage bis max. 60 Tage (exkl. Reisetage ohne Aktivität).

Invited Experts (Fachpersonen aus dem Ausland):

  • Expert:innen aus internationalen Partnerinstitutionen erteilen für die Internationalisierung zuhause Weiterbildungen an Schulen in der Schweiz.

Die Aufenthaltsdauer für die förderfähigen Aktivitäten beträgt 2 Tage bis max. 60 Tage (exkl. Reisetage ohne Aktivität).

Wie lange dauert ein Mobilitätsprojekt?

Projektlaufzeit: 12 oder 24 Monate (Ab 2024: 14 Monate für alle Projekte)

Wer kann einen Antrag einreichen?

Schweizer Berufsschulen, Berufsverbände, Berufsbildungsämter, Ausbildungsbetriebe sowie andere berufsbildungsnahe Institutionen (öffentlich wie privat) können finanziell unterstützt werden.

  • Institutionen können einzeln oder als Konsortium einen Antrag stellen.
  • Pro Institution kann pro Projektaufruf jeweils nur ein Antrag eingereicht werden.
  • Pro Zielland ist im Antrag auf finanzielle Unterstützung mindestens eine Partnerinstitution zu nennen.
  • Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. 

Welche Unterstützung bietet Movetia?

Movetia unterstützt die bewilligten Anträge finanziell.
Die Übersicht zeigt die förderfähigen Zielländer und die Förderpauschalen für Reise, Aufenthalt und Organisation auf.

Die Finanzierung an die projekttragende Institution erfolgt stets in 3 Tranchen: 1. Tranche (mit Inkrafttreten des Vertrages), 2. Tranche (nach Beantragung durch den Projektträger im Verlauf der Projektumsetzung), 3. Tranche (nach Projektabschluss).

Das Team Berufsbildung unterstützt Sie zudem gerne bei inhaltlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns für einen persönlichen Austausch, bei Fragen oder für zusätzliche Informationen.

 

Weiterführende Informationen?

Inspiration für Austausch in der Berufsbildung

Yasmine, Félicien und Sarah haben es gewagt, sie arbeiteten während oder nach der Ausbildung im Ausland oder trafen sich mit Berufskolleg:innen auf einem anderen Kontinent. Profitiert haben alle drei: Sie wurden selbständiger, verbesserten ihre Kommunikationsfähigkeit im beruflichen Kontext und wurden initiativer. Kurz: Sie verbesserten ihre unternehmerischen Kompetenzen.
Erfahren Sie, wie die jungen Berufsleute vom Austausch profitiert haben und wie er sie als Unternehmer:in beflügelt hat.

Das könnte Sie auch interessieren

Berufsbildung im kleinen Kreis

Die Kick-off Onlineveranstaltung zu den europäischen Mobilitätsprojekten in der Berufsbildung fand in einer kleinen Gruppe statt. Movetia hat aktuelle Informationen und Neuigkeiten rund um die Projektverwaltung und ihr Angebot vermittelt. Im Oktober 2021 wurden 10 Anträge eingereicht. 9 davon starten im Januar 2022…

Dank Austausch zur/m Unternehmer/in

Yasmine, Félicien und Sarah haben es gewagt, sie arbeiteten während oder nach der Lehre im Ausland oder trafen sich mit Berufskollegen auf einem anderen Kontinent. Profitiert haben alle drei: Sie wurden selbstständiger, verbesserten ihre Kommunikationsfähigkeit im beruflichen Kontext und wurden initiativer. Kurz: Sie verbesserten ihre unternehmerischen Kompetenzen. Erfahren Sie, wie die jungen Berufsleute vom Austausch profitiert haben und wie er sie als Unternehmer/in beflügelt hat.

Interkulturalität zwischen äthiopischen und Schweizer Bildungsinstitutionen

Das YEEP-Projekt verbindet Bildungsinstitutionen, Lehrpersonen und Studierende aus Äthiopien und der Schweiz. Die Ziele: unternehmerische Kompetenzen und Interkulturalität der Studierenden sowie internationale und interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Bildungsinstitutionen fördern.

Brexit Update: FAQ

Auch nach dem Brexit sind Bildungsaufenthalte und Kooperationsprojekte mit dem Vereinigten Königreich (UK) möglich – jedoch gelten seit dem 1.1.2021 neue Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. In diesem FAQ finden Sie eine Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen und Informationen, wie die Bildungszusammenarbeit…