Vom Programm Internationale Mobilität in der Erwachsenenbildung profitieren die Institutionen und ihr Personal gleichermassen: Mit dem Angebot einer Weiterbildung oder einer Lehrtätigkeit im Ausland leisten Institutionen der Erwachsenenbildung einen Beitrag zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung ihres Personals und profitieren zugleich von der internationalen Vernetzung.
Das Programm richtet sich an das Personal von Erwachsenenbildungsinstitutionen, d. h. an Lehrpersonen, Ausbildende, Pädagogen, Leiter/-innen von Bildungseinrichtungen, Berater/-innen, Animator/-innen usw.
Es richtet sich auch an Fachpersonen im Bereich der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.
Erwachsenenbildungsinstitutionen mit Sitz in der Schweiz, die ein Weiterbildungsprojekt für ihr Personal entwickelt und geplant haben, können bis zur vorgegebenen Eingabefrist ein Beitragsgesuch dafür einreichen.
Einzelpersonen können keine Beitragsgesuche einreichen.
Berufsbezogene Weiterbildungen fallen in die Kategorie Berufsbildung.
Interessierte nehmen bitte mit der Leitung ihrer Erwachsenenbildungsinstitution oder der/dem Weiterbildungsverantwortlichen ihres Arbeitgebers Kontakt auf.
Die Förderung von Mobilitätsprojekten basiert auf Pauschalbeiträgen für festgelegte Zuschusskategorien. Weitere Details zu den Finanzbeiträgen sind in der Zuschusstabelle zu finden.
Mehrkosten aufgrund besonderer Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen können ebenfalls übernommen werden.
Erarbeitung eines bedarfsgerechten Weiterbildungsprojekts für das eigene Personal:
- eine finanzielle Unterstützung
- eine persönliche Beratung zur Vorbereitung des Projekts, in Bern, in Ihrer Institution, per Telefon oder per Videokonferenz.
- im Webinar Tipps (& Tricks) für den Förderantrag in der Erwachsenenbildung erhalten Sie viele Informationen, wie Sie Ihr Antragsformular am besten ausfüllen und damit Zeit sparen können. Nächster Termin: Donnerstag, 15. Februar 2024
- einen Zuschuss zur Projektvorbereitung im Rahmen eines vorbereitenden Besuchs an.
- eine Begleitung während der gesamten Dauer des geförderten Projekts.
Fristen 2024: 5. März und 1. Oktober
E-Mail
+41 31 303 22 02