Die Teilnahme an Austausch- und Mobilitätsprojekten ist eine bereichernde Erfahrung: Teilnehmende entwickeln sich persönlich weiter und erwerben vielfältige Kompetenzen. Diese Möglichkeit soll allen Menschen offenstehen, unabhängig von ihrer persönlichen Situation. Aus diesem Grund fördert Movetia Chancengleichheit und Inklusion, um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an Mobilitätsprojekten zu ermöglichen.
Die Situation von Menschen und die Hindernisse, die sie antreffen, können vielfältig sein und sich je nach Kontext unterscheiden. Movetia will Personen, deren Zugang zu nationaler und internationaler Mobilität erschwert wird, mit verschiedenen Massnahmen unterstützen. Die folgenden Situationen (nicht erschöpfende Liste) können die Beteiligung an und den Zugang zu formaler und non-formaler Bildung, grenzüberschreitender Mobilität sowie demokratischen und gesellschaftlichen Prozessen beeinflussen:
Die Hindernisse und Erschwernisse werden durch den vorherrschenden, teilweise länderspezifischen Kontext bestimmt. Nicht jede Person, die sich in einer der geschilderten Situationen befindet, ist automatisch benachteiligt hinsichtlich Austausch und Mobilität.
Finanzielle Unterstützung bei der Teilnahme von Personen mit besonderen Bedürfnissen
Movetia unterstützt die Teilnahme von Personen mit besonderen Bedürfnissen an Austausch und Mobilität finanziell. Als „Unterstützung bei besonderen Bedürfnissen“ (Special Needs) gelten alle Mehrkosten, die mit der Teilnahme von Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten, in Zusammenhang stehen. Der Begriff „Mehrkosten“ bezieht sich auf den Vergleich zu den Kosten, die bei Teilnehmenden ohne besondere Bedürfnisse entstehen.
Hier mögliche Beispiele von förderfähigen Kosten:
Die Erstattung der förderfähigen Kosten für Personen mit besonderen Bedürfnissen können ausschliesslich über Schweizer Institutionen mit von Movetia bewilligtem Projekt erfolgen.
Sollte zum Zeitpunkt des Projektantrags bereits bekannt sein, dass Menschen mit Behinderungen am Projekt teilnehmen, kann mit dem Projektantrag bereits die Bedarfsmeldung eingereicht werden. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt während der Projektlaufzeit / Projektdurchführung klar werden, dass Personen mit besonderen Bedürfnissen teilnehmen möchten, kann die Bedarfsmeldung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch mit dem Schlussbericht, nachgereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass beim Ausfüllen der Bedarfsmeldung die folgenden Informationen bereitgestellt werden müssen:
Sie sind an diesem Thema interessiert und möchten Ihr Wissen darüber vertiefen? Hier finden Sie einige Links zu Ressourcen zum Thema Inklusion und Chancengleichheit
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