Kooperationspartnerschaften sind ein Projektformat von Erasmus+. Sie ermöglichen Institutionen der Schulbildung, Berufsbildung, Tertiärbildung, Erwachsenenbildung und der ausserschulischen Jugendarbeit die Kooperation mit Partnerinstitutionen aus Europa. In internationalen Netzwerken werden Wissen und Erfahrungen ausgetauscht sowie innovative Ansätze in der Bildung erarbeitet. Davon profitiert die Bildungslandschaft Schweiz.

Was sind die Ziele von Kooperationspartnerschaften?

Gemeinsam entwickeln die beteiligten Institutionen innovative Konzepte, Methoden und Instrumente und tauschen sich über bewährte Verfahren aus und nutzen Synergien. Dies trägt zur Qualitätsentwicklung der Angebote und zur Stärkung von internationalen Netzwerken bei.

Kooperationspartnerschaften tragen zu einer oder mehreren transversalen oder bereichsspezifischen politischen Prioritäten des europäischen Programms Erasmus+ bei (siehe Programm Guide Erasmus+, S. 213ff). Sie arbeiten zum Beispiel daran, Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten inklusiver zu machen oder innovative Lern- und Lehrmethoden im Bereich der unternehmerischen Kompetenzen zu entwickeln.

Wie lange dauert eine Kooperationspartnerschaft?

Projekte können zwischen mindestens 12 und maximal 36 Monate dauern, je nach Zielsetzungen des Projektes und den geplanten Aktivitäten. Die gilt für alle Bildungsbereiche sowie die ausserschulische Jugendarbeit.

Wer kann teilnehmen?

An Kooperationspartnerschaften können sich Bildungsinstitutionen, gemeinnützige Organisationen/NGOs, Verbände, öffentliche Stellen oder kulturelle Einrichtungen beteiligen.

Generell zielen Kooperationspartnerschaften auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Institutionen der Erasmus+ Programmländer ab. Eine Kooperationspartnerschaft muss mindestens drei Organisationen aus drei Erasmus+ Programmländern umfassen.

Eine Schweizer Projektleitung ist ausgeschlossen. In der Schweiz ansässige Institutionen haben aber zwei Möglichkeiten, sich im Partnerstatus zu beteiligen: entweder als offizielle Partner oder als assoziierte Partner. In beiden Varianten muss bei der Antragstellung deutlich hervorgehoben werden, welchen Mehrwert die Kooperation mit der Schweizer Institution für das Projekt darstellt. Siehe „Antrag einreichen“ in der rechten Spalte.

Wie werden Schweizer Institutionen finanziell unterstützt?

Schweizer Institutionen, die sich als offizielle Partner (full partner) beteiligen, werden über das Erasmus+ Projekt finanziert. Schweizer Institutionen, die sich als assoziierte Partner an einem Erasmus+-Projekt beteiligen, können Mittel vom Schweizer Programm zu Erasmus+ beantragen. Ab 2023 basiert die Förderung auf fünf vordefinierte Förderbeiträge: 

1. CHF 15‘000
2. CHF 30‘000
3. CHF 60‘000
4. CHF 100‘000
5. CHF 150‘000

Die Beiträge dürfen maximal 60% der Kosten des Schweizer Partners de-cken. Die beteiligten Institutionen müssen daher mindestens 40 % der Projektfinanzierung selbst bereitstellen oder andere Finanzierungsquellen hinzuziehen. Das Projekt darf nicht bereits mit Fördermitteln des Programms Erasmus+ und des internationalen Programms finanziert sein.

Der beantragte Beitrag muss in einem angemessenen Verhältnis zu den geplanten Aufgaben/Aktivitäten der Schweizer Institution und dem EU-Förderbeitrag an die offiziellen Partner sein.

Selber ein Kooperationsprojekt leiten?

Internationale Kooperationsprojekte mit Partnerinstitutionen weltweit können auch über das Internationale Programm gefördert werden. Jene Projekte sind in der Regel kleiner als Erasmus+ Projekte, dafür ist die Leitung in der Schweiz.  

Zukunftsweisende Projekte

Zukunftsweisende Projekte sind gross angelegte Projekte, die darauf abzielen, innovative (politische) Ansätze zu ermitteln, zu entwickeln, zu testen und/oder zu bewerten, die das Potenzial haben, sich durchzusetzen und so die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Die drei Lose 2023 sind digitale Bildung, berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) und Erwachsenenbildung.

Vorbereitende Besuche

Vorbereitende Besuche ermöglichen Angehörige von Bildungsinstitutionen Kooperationsprojekte vorzubereiten. Die Unterstützung kann genutzt werden, um zukünftige Partnerorganisationen vor Projekteingabe zu besuchen, Kontakte für gemeinsame Projekte zu knüpfen und Projekte mit Partnern in die Wege zu leiten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Antragsfrist

Für Schulbildung, Berufsbildung, Tertiärstufe, Erwachsenenbildung und Jugendarbeit:

Schweizer Gesuche zuhanden Movetia müssen parallel zum entsprechenden Erasmus+-Gesuch eingereicht werden, d.h. in der gleichen Antragsrunde des gleichen Jahres.

2. Antragsfrist
EU Einreichfrist: 4. Oktober 2023
Movetia Einreichfrist: 18. Oktober 2023

Zukunftsweisende Projekte:
EU Antragsfrist: Voraussichtlich Frühling 2024
Movetia Antragsfrist: Voraussichtlich Frühling 2024

Good Practice Beispiele

Kontakt

E-Mail
+41 31 303 22 01

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