Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Förderprogrammen für internationale Kooperationen 2024. Zögern Sie nicht, Movetia direkt zu kontaktieren, falls Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen.


1. Was versteht und fördert Movetia unter «Internationalen Kooperationen»?
Movetia unterscheidet bei ihren internationalen Förderinstrumenten grundsätzlich zwischen «Internationaler Mobilität» und «Internationalen Kooperationen». Programme im Bereich Mobilität fördern Auslandsaufenthalte von Einzelpersonen oder Gruppen, um vor allem eine Wirkung bei einem Individuum zu erzielen, z.B. die fremdsprachlichen, interkulturellen oder fachlichen Kompetenzen einer Person zu erweitern. Als Ergänzung dazu fördern Programme im Bereich Kooperationen die Zusammenarbeit unter Organisationen und Institutionen. Diese Kooperationsprojekte sollen auf eine positive Wirkung bei Bildungsangeboten, Bildungsinstitutionen oder dem Schweizer Bildungssystem hinarbeiten und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung und – entwicklung des Schweizer Bildungssystems leisten.
Ein Kooperationsprojekt kann einen Forschungsanteil enthalten. Es werden jedoch keine Forschungsprojekte ohne Anwendungsanteil in der Bildungspraxis finanziert.

2. Newcomers: Was ist damit gemeint und warum werden sie bevorzugt?
Für den Call 2024 wird die Kategorie Newcomer:in bei Movetias «Internationalem Programm» eingeführt. Als Newcomers gelten 1) Organisationen/Institutionen und 2) Projektkoordinator:innen, die noch nie ein internationales Kooperationsprojekt durchgeführt haben. Ziel dieser neuen Kategorie ist die Diversifikation der Projektträger:innen. 

Dieses Evaluationskriterium kommt zum Zuge, wenn die beantragten Mittel das verfügbare Budget übersteigen und bei qualitativ vergleichbaren Projekten. Ein:e Newcomer:in wird nicht a priori bevorzugt wenn die Projektqualität nicht überzeugt. 

Auf unserer Webseite sind die bereits geförderten Projekten aufgelistet.

3.  Wer kann einen Antrag für ein Internationales Kooperationsprojekt bei Movetia einreichen?
Für das «Internationale Programm» und das «Schweizer Programm zu Erasmus+» (Andockung an Erasmus+ Kooperationsprojekte) gelten die gleichen Regeln: Antragsberechtigt sind insbesondere folgende Institutionen und Organisationen des Bildungsbereichs mit Sitz in der Schweiz:

  • obligatorische Schulen;
  • Berufsfachschulen;
  • Organisationen der Arbeitswelt;
  • allgemeinbildende Schulen auf der Sekundarstufe II;
  • höhere Fachschulen;
  • Hochschulen;
  • Institutionen und Organisationen der nichtformalen Bildung, die Angebote für Weiterbildungen bereitstellen;
  • Organisationen der ausserschulischen Jugendarbeit.

Ein Antrag wird immer von einer einzigen, koordinierenden Schweizer Institution eingereicht. An einem Projekt unter dem «Internationalen Programm» können sich auch mehrere Schweizer Organisationen (zusammen mit mindestens einer ausländischen Organisation) beteiligen. Oft verspricht dies sogar einen besonderen Mehrwert für die Schweiz in Bezug auf die breite Abstützung des Projekts und die Dissemination der Resultate. 

Neue gegründete Organisationen sind grundsätzlich förderfähig, aber die Gründung muss bei Antragstellung vollzogen sein. Je nach Typ der Organisation müssen Sie zusätzliche Dokumente (z.B. Statuten, Bilanz) einreichen. Infos dazu finden sie in den Leitfäden der Programme. 
Bei Erasmus+ wurde für den Call 2024 eine neue Regelung diesbezüglich eingeführt: Organisation müssen seit 2 Jahren bestehen, bevor sie Gelder beantragen können. Diese Regelung betrifft assoziierte Partner nicht, jedoch könnte es zu Rückfragen kommen. Ebenfalls neu ist die maximale Anzahl an Projektteilnahmen, die, ausser bei der Hochschulbildung, auf 10 limitiert wurde. 

4.  Welche Partnerländer kommen in Frage, und können mehrere Partnerinstitutionen aus dem gleichen Land am Projekt beteiligt sein?
Beim «Movetia Internationalem Programm» sind Institutionen aus aller Welt möglich. Auch mehrere Institutionen aus einem Land sind möglich. Wichtig bei der Antragstellung ist die Begründung der Partnerwahl. Es muss ersichtlich sein, welchen Mehrwert das Schweizer Bildungssystem aus dieser Partnerschaft ziehen kann. 
Bei der Teilnahme als offizieller oder als assoziierter Partner bei Erasmus+ gelten die Erasmus+ Regeln, die dem Erasmus+ Guide  zu entnehmen sind.

5. Wann ist Projektstart, wie lange ist die maximale Projektdauer und können Kosten ausserhalb der Projektlaufzeit (v.a. Vorarbeit) ans Projekt angerechnet werden?
Beim «Movetia Internationalem Programm» ist der Projektstart zwischen 01.08. und 31.12. des Antragsjahres festzusetzten und die maximale Projektdauer beträgt 24 Monate. 
Bei einer assoziierten Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt im Kontext des «Schweizer Programms zu Erasmus+» ist die Projektzeit und die Projektdauer identisch mit dem EU-Projekt. Diese Bestimmungen sind im Erasmus+ Guide ersichtlich. 

Bei beiden Förderlinien können nur Kosten angerechnet werden, die innerhalb der vertraglich geregelten Projektlaufzeit anfallen. Dies betrifft sowohl den gewährten Förderbeitrag von Movetia, wie auch die Eigen- und Drittmittel, die für das Projekt eingesetzt werden.

6.  Was ist der maximale Förderbetrag seitens Movetia?
Beim «Movetia Internationalem Programm» ist der maximale Förderbeitrag generell 150'000 CHF ausser im Bereich der Hochschulbildung und der höheren Berufsbildung. In diesen Bereichen ist der maximale Förderbeitrag auf 60'000 CHF limitiert. 

Im Rahmen der Kooperationspartnerschaften beim «Schweizer Programm zu Erasmus+» können Institutionen als assoziierte Partnerinnen von CHF 15'000 bis maximal CHF 150'000 bei Movetia beantragen. Movetia achtet auf die Verhältnismässigkeit der Schweizer Beträge im Vergleich zum europäischen Gesamtprojekt. 
Bei allen anderen Förderlinien unter dem «Schweizer Programm zu Erasmus+» sind keine Maximalbeträge definiert, wobei auch in diesem Falle die Verhältnismässigkeit geprüft wird. 

7.  Welche Teilnahmemöglichkeiten haben Schweizer Institutionen bei Erasmus+?
In den meisten Fällen, z.B. bei den Kooperationspartnerschaften, Innovationsallianzen, Zentren der Beruflichen Excellenz usw. (siehe Übersichtstabelle), haben Schweizer Institutionen zwei Möglichkeiten der Partizipation an Erasmus+: einerseits als «Full Partner», in welchem sie über den EU Förderantrag bei Erasmus+ Fördermittel beantragen, oder als «assoziierter Partner» (ohne Beantragung von EU-Fördermitteln), mit der Option, dass die Schweizer Institution ihren Anteil via Movetia beim «Schweizer Programm zu Erasmus+» beantragt. 

Eine offizielle Teilnahme ist nur in gewissen Erasmus+ Förderlinien möglich. Sie können diese Informationen folgender Übersichtstabelle   entnehmen. Die geltenden Regeln dazu sind im Erasmus+ Guide enthalten. 

Bei einer assoziierten Teilnahme an einem Erasmus+-Projekt müssen die Anträge parallel, d.h. in der gleichen Antragsrunde bei der Zuständigen EU-Agentur und bei Movetia eingereicht werden. Eine nachträgliche Finanzierung einer assoziierten Teilnahme ist nicht möglich. 

8. Ist es möglich, dass ein Antrag auf Förderbeiträge im Rahmen einer assoziierten Teilnahme in einem Erasmus+ Projekt bei Movetia abgelehnt wird?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Es gibt drei Hauptgründe:

  • Falls eine Erasmus+ Projekt auf EU-Ebene abgelehnt wird, kann auch der Schweizer Antrag nicht genehmigt werden. 
  • Falls der Mehrwert der Schweizer Teilnahme für die Schweiz nicht überzeugend dargelegt wird, kann das Projekt ebenfalls abgelehnt werden. 
  • Grundsätzlich erwarten wir für die kommenden Jahr einen signifikant verstärkten Wettbewerb um die Schweizer Fördermittel für internationale Bildungskooperation, wie sie Movetia fördert. 

9. Sind Kooperations- und Mobilitätsprojekte kombinierbar?
Ja, Kooperations- und Mobilitätsprojekte sind kombinierbar, jedoch ist die Finanzierung des einen Projektes keine Garantie für die Finanzierung des zweiten. 

10. Unterstützt Movetia die Teilnahme an Netzwerktreffen wie bspw. an Transnational Cooperation Activities (TCA)?
Ja, Movetia unterstützt grundsätzlich die Teilnahme an Netzwerktreffen. Falls Sie Interesse an einer Teilnahme haben, bitten wir Sie frühzeitig per Mail mit Movetia Kontakt aufzunehmen, um die genauen Modalitäten zu klären.