Mit dem europäischen Freiwilligendienst ermöglichen Organisationen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen einen Einsatz von zwei Wochen bis zwölf Monaten, welcher der Allgemeinheit zu Gute kommt – und den Teilnehmenden eine persönliche Lernerfahrung erlaubt.

*** Bitte beachten Sie, dass das EFD-Programm im Jahr 2023 einige Änderungen erfahren wird. Diese Internetseite wird im Frühjahr 2023 aktualisiert. Im Jahr 2023 wird es deswegen frühestens zur zweiten Antragsfrist 2023 (11. Mai 2023) möglich sein, Förderanträge für EFD-Projekte einzureichen. Die erste Frist 2023 entfällt für EFD-Projekte. ***

Was ist ein Europäischer Freiwilligendienst (European Voluntary Service, EVS)?

Jugendliche, die einen Europäischen Freiwilligendienst leisten, leben eine Zeit lang in einem anderen Land und arbeiten dort einzeln oder in Gruppen in einem gemeinnützigen Projekt. Dadurch sammeln sie wertvolle Auslanderfahrung und können sich auf zahlreichen Ebenen weiterentwickeln. Die aufnehmenden Organisationen erhalten tatkräftige Unterstützung. Beide Seiten profitieren vom interkulturellen Austausch.

Die möglichen Tätigkeitsfelder für einen EVS sind sehr vielseitig: Kultur-, Sozial- und Gesundheitsbereich, Kinder-, Jugend- und Gemeinwesenarbeit, Umweltschutz etc. Die Aufgaben der Freiwilligen sollten möglichst ihren Interessen und ihrem Profil entsprechen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt zwischen 30 und 38 Stunden. Ein Freiwilligeneinsatz darf keinesfalls einen bezahlten Arbeitsplatz ersetzen. Ein EVS ist kein Praktikum, sondern dient der persönlichen Entfaltung der jungen Erwachsenen. Der EVS steht allen offen – es werden keine beruflichen Kenntnisse oder eine bestimmte Ausbildung vorausgesetzt.

Die Freiwilligen nehmen während des EVS an Begleitseminaren teil, die von Movetia organisiert werden. Diese dienen der Reflektion der Erfahrungen und der Unterstützung der Freiwilligen in ihrem Lernprozess.

Wie wird ein EVS-Projekt organisiert?

Bei einem EVS-Projekt unterscheidet man drei unterschiedliche Funktionen, welche die teilnehmenden Organisationen einnehmen können. Für alle drei Funktionen ist eine Akkreditierung notwendig, damit die Qualität der Freiwilligeneinsätze gemäss EVS-Charta (EN) gesichert werden kann.

  • Die Entsendeorganisation ist zuständig für die Begleitung der Freiwilligen vor dem EVS-Einsatz sowie für die Unterstützung nach der Rückkehr, hält jedoch auch während des Einsatzes den Kontakt zu den Freiwilligen.
  • Die Aufnahmeorganisation begleitet den EVS-Einsatz vor Ort. Sie bindet die Freiwilligen in die Tätigkeiten der Organisation ein, sorgt für Unterkunft und Verpflegung sowie für persönliche Betreuung durch eine/n Mentor/in.
  • Die koordinierende Organisation reicht den Antrag für das EVS-Projekt ein und trägt die administrative Verantwortung. Sie spricht die Aufgabenteilung mit allen beteiligten Organisationen ab und verwaltet die Fördermittel.

Die Funktion der koordinierenden Organisation kann sowohl von der Aufnahmeorganisation oder der Entsendeorganisation als auch von einer dritten Organisation übernommen werden. 

Wie können Organisationen sich akkreditieren lassen?

*** Bitte beachten Sie, dass im Jahr 2022 keine neuen teilnehmenden Organisationen akkreditiert werden können.***

Interessierte Organisationen füllen den Akkreditierungsantrag aus. Das Formular wird per Mail bei Movetia eingereicht. Danach finden zwei Gespräche mit zwei verschiedenen Expertinnen oder Experten für EVS statt. Nach der erfolgreichen Akkreditierung wird der Projektantrag für die geplanten EVS-Einsätze durch die koordinierende Organisation an Movetia gestellt. Alle beteiligten Organisationen müssen in ihrem Land für EVS akkreditiert sein.

Weitere Informationen finden Sie im Akkreditierungsleitfaden für interessierte EVS-Organisationen

Wie finden EVS-Organisationen in der Schweiz Teilnehmende?

EVS-Aufnahmeorganisationen in der Schweiz finden die Teilnehmenden im Idealfall über Entsendeorganisationen in anderen Ländern. Sie können die Einsatzmöglichkeiten jedoch auch mit Hilfe ihres Netzwerks und ihrer Kommunikationskanäle bekannt machen. 

Wie können junge Menschen sich für ein EVS im Ausland anmelden?

Interessierte Personen zwischen 17 und 30 Jahren finden die aktuellen offenen EVS-Stellen auf den Websites von ICYE Schweiz, SCI Schweiz und Eurodesk. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an diese Organisationen. Movetia vermittelt keine Einsätze.

Wie sieht ein EVS konkret aus?

  • Teilnehmer/innen: Junge Menschen zwischen 17 und 30 Jahren können teilnehmen, wenn sie in einem der beteiligten Länder wohnhaft sind. Generell kann jede Person nur einmal an einem EVS teilnehmen, bei kurzen Einsätzen ist eine weitere Teilnahme möglich. Pro Projekt können max. 30 Freiwillige teilnehmen.
  • Dauer: 2-12 Monate; bei Gruppen-EVS (mind. 10 Freiwillige) oder EVS mit Beteiligung von jungen Menschen mit erhöhtem Förderbedarf: mindestens 2 Wochen. Die gesamte Projektdauer inklusiv Vor- und Nachbereitung beträgt 3 bis 24 Monate.
  • Ort: Der Einsatz muss in der Schweiz (Incoming-Projekt) oder im Land einer der teilnehmenden Organisation (Outgoing-Projekt) stattfinden.
  • Planungstreffen: In begründeten Fällen kann vor dem eigentlichen Einsatz ein Planungstreffen stattfinden. Dieses darf maximal 2 Tage dauern (ohne Reisetage). Pro Organisation darf eine Person teilnehmen bzw. zwei Personen, wenn eine davon ein/e EVS-Freiwillige/r ist.

Die qualitativen Förderkriterien finden Sie auf der Seite Antrag einreichen.

Wie werden EVS durch Movetia finanziell gefördert?

  • Reisepauschale: CHF 400.– pro Person.
  • Organisatorische Unterstützung: EVS in der Schweiz: monatliche Pauschale von CHF 769.–; Für alle anderen Länder: siehe Zuschussübersicht unten.
  • Aufenthaltskosten (Taschengeld): EVS in der Schweiz : monatliche Pauschale von CHF 162.–; Für alle anderen Länder: siehe Zuschussübersicht unten.
  • Unterstützung bei einer Teilnahme von Menschen besonderen Bedürfnissen (special needs): 100% der effektiv förderfähigen Kosten.
  • Ausserordentliche Kosten (Visa, Aufenthaltsbewilligungen, Impfungen oder Gesundheitsbescheinigungen): 100% der effektiven förderfähigen Kosten
  • Zuschuss zur sprachlichen Vorbereitung: CHF 186.– pro Person (nur bei Bedarf)

Die detaillierte Aufstellung und Erklärung der Beiträge entnehmen Sie der Zuschussübersicht.

Das könnte Sie auch interessieren