Das Programm Nationaler Einzelaustausch unterstützt finanziell Mobilitätsprojekte von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Schulen), die eine Schule in einer anderen Sprachregion besuchen. Der Austausch kann von 10 Tagen bis zu einem Schuljahr dauern.

Was ist ein Einzelaustausch in der Schulbildung?

Es handelt sich um einen Austausch von mindestens einer Schülerin oder einem Schüler, die/der eine Schule in einer anderen Sprachregion für die Dauer von 10 Tagen bis zu einem Schuljahr besucht. Das Hauptziel dieses Austauschs ist die Verbesserung der Sprachkenntnisse. Es ist möglich, Zuschüsse für mehrere Teilnehmer:innen einer Schule zu beantragen, die zur gleichen Zeit reisen.

Wer kann Förderbeiträge beantragen?

Zuschüsse können von Schulen, Kantonen oder Organisationen beantragt werden, die mit der Schulbildung in Verbindung stehen*. Auch Schweizer Schulen im Ausland können Projekte einreichen. Neben der Beantragung von finanzieller Unterstützung planen und organisieren die Projektträger:innen innerhalb eines Projekts einen oder mehrere individuelle Austausche. Sie sind auch für die angemessene Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich.

*Im Schuljahr 2023/24 können auch Eltern von Schülerinnen und Schülern Projekte einreichen. Dies wird danach jedoch nicht mehr möglich sein.

Wie hoch sind die Förderbeiträge?

Movetia finanziert die Austausche mit Pauschalzuschüssen für die Reise, den Aufenthalt (falls nötig, d. h. insbesondere bei einem nicht gegenseitigen Austausch) sowie die Organisation (ausser wenn der Antrag von einem Kanton eingereicht wurde). Die Vergabe der Mittel erfolgt nach dem Prinzip «first come, first served».

Die Beträge sind wie folgt:

  • Aufenthaltspauschale: 50.- pro Teilnehmer:in pro Woche.
  • Organisationspauschale:
    Bis zu 10 Teilnehmer:innen: 150.- pro Teilnehmer:in.
    Ab der oder dem 11. Teilnehmer:in: 75.- pro Teilnehmer:in.
  • Reisepauschale: 100.- pro Teilnehmer:in.
  • Besondere Bedürfnisse: Bei der Teilnahme von Menschen mit besonderen Bedürfnissen können zusätzliche Kosten (z.B. für den Transport im Rollstuhl) zu 100% und maximal 12'000 Franken pro Teilnehmer:in geltend gemacht werden. Die oder der Projektträger:in beantragt den geschätzten Betrag. Die Schlussabrechnung erfolgt nach effektiven Kosten gemäss Belegen.