Kooperationspartnerschaften sind ein Projektformat von Erasmus+. Sie ermöglichen Institutionen der Schulbildung, Berufsbildung, Tertiärbildung, Erwachsenenbildung und der ausserschulischen Jugendarbeit die Kooperation mit Partnerinstitutionen aus Europa. In internationalen Netzwerken werden Wissen und Erfahrungen ausgetauscht sowie innovative Ansätze in der Bildung erarbeitet. Davon profitiert die Bildungslandschaft Schweiz.

Was sind die Ziele von Kooperationspartnerschaften?

Gemeinsam entwickeln die beteiligten Institutionen innovative Konzepte, Methoden und Instrumente und tauschen sich über bewährte Verfahren aus und nutzen Synergien. Dies trägt zur Qualitätsentwicklung der Angebote und zur Stärkung von internationalen Netzwerken bei.

Kooperationspartnerschaften tragen zu einer oder mehreren transversalen oder bereichsspezifischen politischen Prioritäten des europäischen Programms Erasmus+ bei (siehe Programm Guide Erasmus+). Sie arbeiten zum Beispiel daran, Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten inklusiver zu machen oder innovative Lern- und Lehrmethoden im Bereich der unternehmerischen Kompetenzen zu entwickeln.

Wie lange dauert eine Kooperationspartnerschaft?

Projekte können zwischen mindestens 12 und maximal 36 Monate dauern, je nach Zielsetzungen des Projektes und den geplanten Aktivitäten. Die gilt für alle Bildungsbereiche sowie die ausserschulische Jugendarbeit.

Wer kann teilnehmen?

An Kooperationspartnerschaften können sich Bildungsinstitutionen, gemeinnützige Organisationen/NGOs, Verbände, öffentliche Stellen oder kulturelle Einrichtungen beteiligen.

Generell zielen Kooperationspartnerschaften auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Institutionen der Erasmus+ Programmländer ab. Eine Kooperationspartnerschaft muss mindestens drei Organisationen aus drei Erasmus+ Programmländern umfassen.

Eine Schweizer Projektleitung ist ausgeschlossen. In der Schweiz ansässige Institutionen haben aber zwei Möglichkeiten, sich im Partnerstatus zu beteiligen: entweder als offizielle Partner oder als assoziierte Partner. In beiden Varianten muss bei der Antragstellung deutlich hervorgehoben werden, welchen Mehrwert die Kooperation mit der Schweizer Institution für das Projekt darstellt. Siehe „Antrag einreichen“ in der rechten Spalte.

Wie werden Schweizer Institutionen finanziell unterstützt?

Schweizer Institutionen, die sich als offizielle Partner (full partner) beteiligen, werden über das Erasmus+ Projekt finanziert. Schweizer Institutionen, die sich als assoziierte Partner an einem Erasmus+-Projekt beteiligen, können Mittel vom Schweizer Programm zu Erasmus+ beantragen. Ab 2023 basiert die Förderung auf fünf vordefinierte Förderbeiträge: 

1. CHF 15‘000
2. CHF 30‘000
3. CHF 60‘000
4. CHF 100‘000
5. CHF 150‘000

Die Beiträge dürfen maximal 60% der Kosten des Schweizer Partners de-cken. Die beteiligten Institutionen müssen daher mindestens 40 % der Projektfinanzierung selbst bereitstellen oder andere Finanzierungsquellen hinzuziehen. Das Projekt darf nicht bereits mit Fördermitteln des Programms Erasmus+ und des internationalen Programms finanziert sein.

Der beantragte Beitrag muss in einem angemessenen Verhältnis zu den geplanten Aufgaben/Aktivitäten der Schweizer Institution und dem EU-Förderbeitrag an die offiziellen Partner sein.

Selber ein Kooperationsprojekt leiten?

Internationale Kooperationsprojekte mit Partnerinstitutionen weltweit können auch über das Internationale Programm gefördert werden. Jene Projekte sind in der Regel kleiner als Erasmus+ Projekte, dafür ist die Leitung in der Schweiz.  

Vorbereitende Besuche

Vorbereitende Besuche ermöglichen Angehörige von Bildungsinstitutionen Kooperationsprojekte vorzubereiten. Die Unterstützung kann genutzt werden, um zukünftige Partnerorganisationen vor Projekteingabe zu besuchen, Kontakte für gemeinsame Projekte zu knüpfen und Projekte mit Partnern in die Wege zu leiten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Antragsfrist

Für Schulbildung, Berufsbildung, Tertiärstufe, Erwachsenenbildung und Jugendarbeit:

Schweizer Gesuche zuhanden Movetia müssen parallel zum entsprechenden Erasmus+-Gesuch eingereicht werden, d.h. in der gleichen Antragsrunde des gleichen Jahres.

2. Frist
EU Einreichefrist: 01. Oktober 2024
Movetia Einreichefrist: 15. Oktober 2024

Kontakt

Yvonne Jänchen
E-Mail
+41 31 303 22 46

Das könnte Sie auch interessieren

Ein weiterer Erfolg für die Projektlounge Movetia 2022

«Vielen Dank für diese Dienstleistung!», schrieb uns Maria von Känel, Geschäftsleiterin des Dachverbands Regenbogenfamilien. Movetia bietet diesen Beratungstag nun seit 2019 an und er wird weiterhin sehr geschätzt.

Erfahrungen aus der Kooperationspartnerschaft zum Thema Entrepreneurship

Die Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana (SUPSI) arbeitete im Projekt Tyco(o)nstructor mit europäischen Partnern zusammen, um mit einem Serious Game Unternehmertum im Bausektor zu fördern. 

Berufsbildung im kleinen Kreis

Die Kick-off Onlineveranstaltung zu den europäischen Mobilitätsprojekten in der Berufsbildung fand in einer kleinen Gruppe statt. Movetia hat aktuelle Informationen und Neuigkeiten rund um die Projektverwaltung und ihr Angebot vermittelt. Im Oktober 2021 wurden 10 Anträge eingereicht. 9 davon starten im Januar 2022…

Dank Austausch zur/m Unternehmer/in

Yasmine, Félicien und Sarah haben es gewagt, sie arbeiteten während oder nach der Lehre im Ausland oder trafen sich mit Berufskollegen auf einem anderen Kontinent. Profitiert haben alle drei: Sie wurden selbstständiger, verbesserten ihre Kommunikationsfähigkeit im beruflichen Kontext und wurden initiativer. Kurz: Sie verbesserten ihre unternehmerischen Kompetenzen. Erfahren Sie, wie die jungen Berufsleute vom Austausch profitiert haben und wie er sie als Unternehmer/in beflügelt hat.