Movetia unterscheidet bei ihren internationalen Förderinstrumenten grundsätzlich zwischen «Internationaler Mobilität» und «Internationalen Kooperationen». Programme im Bereich Mobilität fördern Auslandaufenthalte von Einzelpersonen oder Gruppen, um vor allem eine Wirkung bei einem Individuum zu erzielen, z.B. die fremdsprachlichen, interkulturellen oder fachlichen Kompetenzen einer Person zu erweitern. Als Ergänzung dazu fördern Programme im Bereich Kooperationen die Zusammenarbeit unter Organisationen und Institutionen. Diese Kooperationsprojekte sollen auf eine positive Wirkung bei Bildungsangeboten, Bildungsinstitutionen oder dem Schweizer Bildungssystem hinarbeiten und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwicklung des Schweizer Bildungssystems leisten.
Die Mittel für das «Internationalen Programm» und das «Schweizer Programm zu Erasmus+» stammen aus dem Schweizer Bildungsbudget (BFI-Botschaft 2021-2024). Deshalb können in diesen Programmen keine Entwicklungshilfeprojekte oder andere Projekte gefördert werden, bei denen hauptsächlich Schweizer Wissen und Erfahrung ins Ausland exportiert werden. Ein Mehrwert für das Schweizer Bildungssystem muss in jedem Fall überzeugend dargelegt werden.
Movetia fördert zudem keine Projekte, die kommerzielle Aktivitäten umsetzen oder deren Resultate danach für kommerzielle Aktivitäten genutzt werden können.
Angebote für «Internationale Mobilität» wurden in der Informationsveranstaltung vom 24.11.2022 nicht vorgestellt. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Bildungsstufe.
Das Internationale Programm unterstützt Kooperationsprojekte, die von Schweizer Institutionen koordiniert werden. Der Gewährungsprozess (z.B. Kriterien und Antragsfrist) wird ausschliesslich von Movetia definiert. Movetia vergibt pro Projekt Beiträge bis zu CHF 150’000 für maximal zwei Jahre.
Das Schweizer Programm zu Erasmus+ für Kooperationsprojekte unterstützt ausschliesslich Schweizer Institutionen, die als assoziierte Partnerinnen an Kooperationsprojekten von Erasmus+ teilnehmen möchten. Eine Schweizer Koordination von Erasmus+ Projekten ist nicht möglich, da die Schweiz nicht Mitglied des Programms Erasmus+ ist. Das Erasmus+ Projekt muss deshalb von einer Partnerinstitution in einem Erasmus+ Land bei der zuständigen Agentur eingereicht werden und die Regeln des relevanten Erasmus+ Förderinstruments respektieren (z.B. Anzahl und Typ von Partnerinstitutionen, thematische Prioritäten, Finanzierungsmodelle, Fristen, Förderentscheid). Im Erasmus+ Antrag müssen Rolle und Aktivitäten von assoziierten Partnerinstitutionen, z.B. aus der Schweiz, beschrieben werden. Im Gegensatz zu Institutionen, die als «vollwertige Partnerinnen» teilnehmen, beantragen «assoziierte Partnerinstitutionen» keine Erasmus+ Mittel, sondern finanzieren sich anderweitig. Eine Schweizer Institution kann bei Movetia parallel zum Erasmus+ Antrag einen Antrag auf Schweizer Mittel stellen, falls sie als «assoziierte Partnerinstitution» mitmachen will. Das eigentliche europäische Kooperationsprojekt wird jedoch nicht durch diese Fördergelder unterstützt. Nur wenn das Gesamtprojekt von Erasmus+ unterstützt wird, ist auch das Schweizer Projekt grundsätzlich förderfähig.
Die verschiedenen Förderlinien von Erasmus+ für internationale Kooperationen, z.B. Kooperationspartnerschaften, haben jeweils eigene Förderlogiken.
Am Förderformat «Kooperationspartnerschaften» von Erasmus+ zum Beispiel müssen mindestens drei europäische Institutionen aus drei verschiedenen Erasmus+ Ländern teilnehmen. Die Kooperationspartnerschaften erhalten Erasmus+ Fördermittel von EUR 120 000, EUR 250 000 oder EUR 400 000, und sie dauern zwischen einem und drei Jahren.
Für Projekte unter beiden Programmen gilt: Die am Schweizer Projekt beteiligten Institutionen müssen für mindestens 40% des gesamten Projektbudgets aufkommen. Weitere Ko-Finanzierung, z.B. über Förderagenturen in den Ländern der ausländischen Partnerinstitutionen, ist erlaubt (bei Erasmus+ Projekten unter Einhaltung der Erasmus+ Regeln). So ist es im Internationalen Programm z.B. möglich, neben kleineren Projekten auch ehrgeizigere umzusetzen, die nicht nur durch Fördergelder von Movetia, sondern zusätzlich durch weitere Drittmittel finanziert werden.
Auch müssen Schweizer Anträge unter beiden Programm zu den gleichen Schweizer Zielen beitragen und einen Mehrwert für die Schweiz versprechen.
Für das «Internationale Programm» und das «Schweizer Programm zu Erasmus+» gelten die gleichen Regeln: Gesuchsberechtigt sind insbesondere folgende Institutionen und Organisationen des Bildungsbereichs mit Sitz in der Schweiz:
Ein Antrag wird immer von einer einzigen, koordinierenden Schweizer Institution eingereicht. An einem Projekt unter dem «Internationalen Programm» können sich auch mehrere Schweizer Organisationen (zusammen mit mindestens einer ausländischen Organisation) beteiligen. Oft verspricht dies sogar einen besonderen Mehrwert für die Schweiz in Bezug auf die breite Abstützung des Projekts und die Dissemination der Resultate.
Neue Organisationen sind grundsätzlich förderfähig, aber die Gründung muss bei Antragstellung vollzogen sein. Je nach Typ der Organisation müssen Sie zusätzliche Dokumente (z.B. Statuten, Bilanz) einreichen. Infos dazu finden sie in den Leitfäden der Programme.
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Es gibt drei Hauptgründe:
Ja. Die Projektlaufzeit beim Internationalen Programm kann frei gewählt werden.
Bei Kooperationsprojekten unter dem Schweizer Programm zu Erasmus+ hingegen muss die Dauer des Schweizer Projekts gleich wie die Dauer des Erasmus+ Gesamtprojekts sein. Ebenfalls muss das Startdatum analog dem Erasmus+ Projekt sein.
Die Förderquote beim internationalen Programm betrug in den letzten Jahren ca. 50% über alle Bereiche.
Die Förderquote der Schweizer Beteiligung an Erasmus+ Projekte als assoziierte Partner ist abhängig von der Förderquote von Erasmus+ (siehe Erasmus+ Annual Reports z.B. Erasmus+ Annual Report 2020). Wird ein Projekt auf EU-Ebene gefördert, dann lag die Förderquote der bei Movetia eingereichten Anträge bisher bei fast 100%.
Wie oben ausgeführt, kann die Förderquote in den nächsten Jahren in einigen Bildungsbereichen tiefer liegen.
Im Rahmen des Internationalen Programms können die Fördergelder von Movetia zwischen allen teilnehmenden Institutionen, Schweizer und internationalen, aufgeteilt werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Kooperation auf Augenhöhe stattfindet. Das bedeutet, dass sich idealerweise auch die ausländischen Institutionen an den Kosten beteiligen, zum Beispiel durch die Finanzierung ihres am Projekt beteiligten Personals. Diese ausländischen Beiträge können an die mindestens 40 % Eigenmittel angerechnet werden. Die Beiträge der beteiligten Institutionen können durch Geld, Arbeitsstunden, Bereitstellung von Räumlichkeiten usw. erfolgen.
Die Mittel für Kooperationen im Rahmen des Schweizer Programms zu Erasmus+ sind für die Teilnahme von Schweizer Partnerinstitutionen an einem europäischen Projekt bestimmt und richten sich entsprechend ausschliesslich an Schweizer Institutionen. Die europäischen Institutionen werden durch europäische Fördergelder unterstützt.
Eine Liste mit Kontakten finden sie in der Einleitungspräsentation der Informationsveranstaltung vom 24.11.2022.
Gerne können Sie auch eine Email an international@movetia.ch schicken, idealerweise mit einem kurzen Beschrieb der Projektidee oder dem Bildungsbereich, in dem sie innerhalb eines zukünftigen Projekts tätig sein wollen.