An welchen Erasmus+-Kooperationsformaten der Leitaktion 2 können sich Schweizer Institutionen beteiligen?
Kooperationspartnerschaften
Kooperationspartnerschaften sollen Institutionen aller Bildungssektoren, der ausserschulischen Jugendarbeit und des Sports ermöglichen, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre institutionellen Netzwerke zu erweitern und die Internationalisierung ihrer Aktivitäten zu steigern. Schweizer Institutionen können sich im Rahmen von Kooperationspartnerschaften mit Partnerinstitutionen aus mindestens drei Erasmus+-Programmländern zu einem bestimmten Themenbereich austauschen und gemeinsam neue Materialien, Methoden, Tools entwickeln und damit ihrem Bildungsbereich einen innovativen Schub verleihen.
Weitere Informationen sowie die Formulare für den Schweizer Antrag stehen ab 7. April 2021 auf folgenden Websites zur Verfügung: Schulbildung, Berufsbildung, Tertiärstufe, Jugendarbeit und Erwachsenenbildung. Die Schweizer Frist für die Einreichung eines Antrages bei Movetia endet am 4. Juni 2021. Es gelten dabei prinzipiell die Förderbedingungen für Erasmus+, die im Programmleitfaden 2021 veröffentlicht sind.
Erasmus+ Nationalagenturen haben die Möglichkeit, für Kooperationspartnerschaften eine zweite Runde mit Frist am 3. November zu organisieren. Schweizer Institutionen, welche in jenen Projekten mitmachen, können bis zum 17. November bei Movetia einen Antrag um finanzielle Unterstützung einreichen.
Innovationsallianzen
Die Innovationsallianzen fördern die Zusammenarbeit von Hochschulbildung (inkl. Höhere Berufsbildung) und beruflicher Grund- und Weiterbildung mit ihrem weiteren Umfeld, z.B. der Wirtschaft und der Forschung. Die Allianzen sind eine Weiterentwicklung der früheren Wissensallianzen (Tertiärstufe) und der Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten (Berufsbildung). Die Projekte werden im gesamteuropäischen Wettbewerb ausgewählt, und 2021 werden ca. 35 Projekte gefördert. Die Einreichefrist für die europäischen Anträge endet am 7. September 2021. Allfällige Schweizer Anträge können bei Movetia bis am 21. September 2021 eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in den kommenden Monaten auf unserer Website.
Zentren der beruflichen Exzellenz
Die Zentren der beruflichen Exzellenz entwickeln europäische Netzwerke zwischen Institutionen der Berufsbildung, welche sich international vernetzen und zur Entwicklung der beteiligten Regionen beitragen, insbesondere im Bereich arbeitsmarkorientierter Fähigkeiten. Die Projekte müssen von mindestens acht nicht-Schweizer Institutionen aus mind. 4 Erasmus+-Ländern getragen werden. 2021 werden europaweit 10-12 Projekte gefördert. Die Antragsfrist auf europäischer Ebene ist der 7. September. Allfällige Schweizer Anträge können bei Movetia bis am 21. September 2021 eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in den kommenden Monaten auf unserer Website.