Anträge für Fördermittel können nur offiziell anerkannte Schweizer Hochschulen einreichen, die im Rahmen einer Allianz in einen Erasmus+ Antrag «Europäische Hochschulen» 2024 eingebunden sind.
Förderfähig sind grundsätzlich Personal- und Sachkosten der Schweizer Hochschule, die direkt mit dem Projekt verbunden sind, da sie für die Durchführung der Projektaktivitäten erforderlich sind. Sie müssen jedoch angemessen sein und in engem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
Beantragt werden können Mittel, die verhältnismässig zum gesamten Erasmus+-Projekt und zur Rolle der Schweizer Institution im Projekt sind. Zudem soll der beantragte Betrag verhältnismässig sein im Vergleich zum EU-Beitrag an die vollwertigen Partnerhochschulen (full partner HEIs), sofern der Schweizer Beteiligungsgrad am Erasmus+ Projekt vergleichbar mit demjenigen der vollwertigen Partnerhochschulen ist.
Nein. Es können maximal 60% der förderfähigen Kosten gedeckt werden. Mindestens 40% der Kosten muss über Eigenmittel oder weitere Drittmittel gedeckt werden.
Nebst dem Antragsformular müssen beim Schweizer Antrag folgende Dokumente eingereicht werden:
Die Anträge können auf Englisch, Deutsch und Französisch eingereicht werden: highereducation@movetia.ch.
Auf europäischer Ebene:
Die Schweizer Gesuche werden anhand der folgenden Qualitätskriterien bewertet, wobei der Schwerpunkt auf dem Schweizer Projekt und nicht dem gesamten Erasmus+ Projekt liegt:
Eine Schweizer Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt «Europäischen Hochschule» kann nur gefördert werden, wenn die zuständige europäische Agentur (EACEA) die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt.
Movetia bietet volle Unterstützung bei der Bewerbung und Antragstellung. Für weitere Auskünfte für den Schweizer Antrag: highereducation@movetia.ch.