Wer kann 2024 einen Förderantrag bei Movetia einreichen?

Anträge für Fördermittel können nur offiziell anerkannte Schweizer Hochschulen einreichen, die im Rahmen einer Allianz in einen Erasmus+ Antrag «Europäische Hochschulen» 2024 eingebunden sind.

Was kann bei Movetia beantragt werden?

Förderfähig sind grundsätzlich Personal- und Sachkosten der Schweizer Hochschule, die direkt mit dem Projekt verbunden sind, da sie für die Durchführung der Projektaktivitäten erforderlich sind. Sie müssen jedoch angemessen sein und in engem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.

Beantragt werden können Mittel, die verhältnismässig zum gesamten Erasmus+-Projekt und zur Rolle der Schweizer Institution im Projekt sind. Zudem soll der beantragte Betrag verhältnismässig sein im Vergleich zum EU-Beitrag an die vollwertigen Partnerhochschulen (full partner HEIs), sofern der Schweizer Beteiligungsgrad am Erasmus+ Projekt vergleichbar mit demjenigen der vollwertigen Partnerhochschulen ist.

Können die Mittel von Movetia 100% der Kosten der Schweizer Institution decken?

Nein. Es können maximal 60% der förderfähigen Kosten gedeckt werden. Mindestens 40% der Kosten muss über Eigenmittel oder weitere Drittmittel gedeckt werden.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Nebst dem Antragsformular müssen beim Schweizer Antrag folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Schriftliche Bestätigung der Projektkoordination, dass die Schweizer Institution ins Erasmus+ -Projekt eingebunden ist und Beschrieb, was ihre Rolle im Erasmus+ Projekte «Europäischen Hochschule» ist;
  • Aktivitätenplan der Schweizer Institution 
  • Budget Schweizer Beteiligung
  • Kopie des kompletten eingereichten Antrags auf europäischer Ebene;
  • Formular «Kontoangaben».

Die Anträge können auf Englisch, Deutsch und Französisch eingereicht werden: highereducation@movetia.ch.

Auf europäischer Ebene:

  • Rolle und Aktivitäten der assoziierten Partnerinstitutionen müssen klar im Erasmus+ Antrag ausgewiesen sein;
  • Der EU-Antrag kann nur durch die europäische Projektleitung eingereicht werden.

Wie wird über eine Schweizer Förderung entschieden?

Die Schweizer Gesuche werden anhand der folgenden Qualitätskriterien bewertet, wobei der Schwerpunkt auf dem Schweizer Projekt und nicht dem gesamten Erasmus+ Projekt liegt: 

  • Relevanz des Projekts und der Zusammenarbeit;
  • Projektkonzeption und -umsetzung;
  • Wirkung, Resultate und Nachhaltigkeit;
  • Budget.

Eine Schweizer Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt «Europäischen Hochschule» kann nur gefördert werden, wenn die zuständige europäische Agentur (EACEA) die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt.

Wie ist die Timeline für den Schweizer Antrag?

  • 06.02.2024: Antragsfrist Erasmus+
    20.02.2024: Antragsfrist Movetia
  • Ende Juni 2024 (voraussichtlich): Kommunikation der Erasmus+ Ergebnisse:
  • August bis Dezember 2024: Kontakt und Vertragsausstellung Movetia mit Schweizer Institutionen (voraussichtlich) (ev. nach zusätzlichen Abklärungen und Revision des Antrags)

Was tun, wenn es Unklarheiten gibt?

Movetia bietet volle Unterstützung bei der Bewerbung und Antragstellung. Für weitere Auskünfte für den Schweizer Antrag: highereducation@movetia.ch.