Der neue Projektaufruf des Schweizer Programms zu Erasmus+ motiviert, Austausch- und Mobilitätsprojekte wieder oder weiter anzugehen. Besonders in der Schul-, Erwachsenen- und Berufsbildung werden grundlegende Neuerungen eingeführt: Mehrere Antragsfristen pro Jahr, Förderung von Schüler/innen-Mobilitäten oder Organisationspauschalen für Incoming-Mobilitäten. Den Projektträger/innen wird somit eine noch individualisiertere, flexiblere und vielseitigere Projektplanung ermöglicht. Lassen Sie sich von den neuen Möglichkeiten inspirieren und lancieren Sie Ihr Projekt für die Zukunft!


Movetia startet den Projektaufruf 2021 für europäische Mobilitätsprojekte in den Bereichen Schul-, Erwachsenen- und Berufsbildung sowie Jugendarbeit. Während bei Jugend in Aktion die gewohnte Förderung weitergeführt wird, erweitern zahlreiche Neuerungen das Angebot für Mobilitätsprojekte in den anderen Bildungsstufen. Das Schweizer Programm zu Erasmus+ übernimmt bereits bekannte Neuerungen des europäischen Programms Erasmus+ und gewährleistet somit die Kompatibilität zu dessen Angeboten. Die Antragsfrist steht ab sofort bis am 11. Februar (Jugend in Aktion) bzw. 1. März 2021 offen (Schul-, Berufs- und Erwachsenenbildung).

Mehrere Antragsfristen pro Jahr

In der Schul-, Erwachsenen- und Berufsbildung wird eingeführt, was sich bei Jugend in Aktion mit drei Fristen schon länger bewährt: Neu stehen zwei Fristen pro Jahr offen, um einen Projektantrag einzureichen. Der aktuelle Projektaufruf dauert bis am 1. März 2021 (für Jugend in Aktion bereits 11. Februar) und fördert Projekte, welche ab Juni 2021 starten. Von Juni bis im Herbst 2021 steht dann die zweite Antragsfrist offen für Projekte mit dem Startzeitpunkt Januar 2022. Diese Neuerung erlaubt den Projektträger/innen eine flexiblere Planung.

Neue bereichsübergreifende Förderaktivitäten

Auch was Förderaktivitäten angeht, werden mit dem Projektaufruf 2021 attraktive Neuerungen präsentiert. Für Schul-, Erwachsenen- und Berufsbildung wird die Möglichkeit unterstützt, Fachpersonal (Invited Experts) aus dem europäischen Raum einzuladen (bis 30 Tage) und so Kurse und Weiterbildungen für die antragstellende Institution zu bieten. Zudem werden in den Bereichen Schul- und Erwachsenenbildung Organisationspauschalen für Incoming-Mobilitäten gesprochen. Damit wird dem zeitlichen und administrativen Aufwand Rechnung getragen, den es bedarf, um den Aufenthalt von Gästen und Gastinstitutionen in der Schweiz zu gestalten.

Einzel- und Gruppenmobilitäten von Schüler/innen

Die bahnbrechende Neuerung im Bereich Schulbildung ist die Förderung von Schüler/innen-Mobilitäten. Im Rahmen eines Austauschprojekts können Gruppenmobilitäten (max. 30 Tage) oder individuelle Mobilitäten (bis 365 Tage) beantragt werden. Bei Gruppen umfasst dies auch Begleitpersonen; zudem werden die organisatorischen Vorarbeiten durch weitere Pauschalen entschädigt. Diese neue Förderaktivität trägt dazu bei, Kontakte zwischen Schulen zu stärken sowie langfristigen Austausch zu pflegen.

Austausch und Mobilität in stetiger Veränderung

Die zusätzlichen Förderaktivitäten begünstigen die Zusammenarbeit zwischen schweizerischen und europäischen Institutionen und ebnen den Weg für neue Austauschprojekte. Auch wenn die Schweiz bei Erasmus+ aktuell nicht assoziiert ist – die Wiederassoziierung steht auf der politischen Agenda – und der offizielle Startschuss zur Erasmus+ Generation 2021-2027 noch nicht erfolgt ist, orientiert sich das Schweizer Programm an den bereits bekannten Stossrichtungen.

Im Januar 2021 wird voraussichtlich der Projektaufruf für die Mobilität auf Tertiärstufe und für Kooperationen auf allen Bildungsstufen lanciert.