Eine politische Einigung zum europäischen Erasmus+ Programm für 2021-2027 ist erzielt, die Projektaufrufe und das Programmhandbuch mit den verbindlichen Richtlinien stehen jedoch noch aus. Ein Projektaufruf, u.a. für institutionelle Zusammenarbeit, wird auf den Frühling erwartet, mit späteren Antragsfristen als in den letzten Jahren. Dies hat zur Folge, dass auf Schweizer Seite auch noch keine europäischen Kooperationen gefördert werden. Die Schweiz ist seit 2014 kein Erasmus+ Land mehr.


Was sind Kooperationen unter Erasmus+?

Institutionelle Kooperationen werden in Erasmus+ durch unterschiedliche Projektformate gefördert. Grundsätzlich unterstützen diese die internationale Zusammenarbeit (Austausch von guter Praxis, Entwicklung neuer Produkte und Praktiken) von Institutionen in der Schulbildung, Berufsbildung, Tertiärbildung, Erwachsenenbildung und der ausserschulischen Jugendarbeit.

Erasmus+ ab 2021: Förderformate für Kooperationen

2021 beginnt die neue Programmgeneration von Erasmus+. In diesem Zusammenhang gibt es bei den Förderinstrumenten für Kooperationen Änderungen. Trotz fehlender Details sind gewisse Informationen bekannt. So wird es für Kooperationen neu drei Typen an Förderformaten geben:

  1. Partnerschaften zur Kooperation: Kleine Kooperationen ; Kooperationspartnerschaften (Nachfolge Strategische Partnerschaften)
  2. Innovationspartnerschaften: Allianzen (Nachfolge Wissensallianzen  und Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten ); Zukunftsorientierte Projekte (ehemals unter Leitaktion 3)
  3. Exzellenzpartnerschaften: Europäische Universitäten, Zentren der Beruflichen Exzellenz, Erasmus Mundus Joint Master Degrees (ehemals unter Leitaktion 1), allenfalls auch Teacher Academies.

Im Sportbereich werden auch nicht-profitorientierte Veranstaltungen unterstützt.

Welche Erasmus+-Förderformate stehen Schweizer Institutionen offen?

Schweizer Institutionen können sich voraussichtlich am Erasmus+-Format „Kooperationspartnerschaft“ beteiligen. Eine Schweizer Projektleitung ist ausgeschlossen. 

Allenfalls möglich ist, dass sich Schweizer Institutionen an gewissen anderen Formaten werden beteiligen können. Informationen dazu stehen noch aus. 

Eine Teilnahme an kleinen Kooperationspartnerschaften („small-scale partnerships“ für alle Sektoren ausser Hochschulbildung) steht der Schweiz als nicht-assoziiertem Drittstaat nicht offen.

Schweizer Institutionen, die sich an europäischen Projekten beteiligen, können auch 2021 finanzielle Unterstützung beim Schweizer Programm zu Erasmus+  beantragen. Die Rahmenbedingungen werden ähnlich bleiben wie in den letzten Jahren.

Wir halten Sie auf unserer Website zum Schweizer Programm zu Erasmus+ auf dem Laufenden.

Weshalb keine Schweizer Projekte?

Momentan werden keine von Schweizer Institutionen initiierten Kooperationsprojekte mit europäischen Partnerinstitutionen gefördert. Das Schweizer Programm zu Erasmus+ unterstützt einzig Schweizer Teilnahmen am europäischen Programm. Einen Schweizer Projektaufruf gibt es deshalb erst, nachdem der Aufruf auf europäischer Ebene lanciert ist.

Andere Möglichkeiten

Der Projektaufruf für europäische Mobilitätsprojekte ist offen. Ebenso können Lehrpersonen für ihre Klassen der Sekundarstufe I und II einen Antrag für ein weltweites Projekt im Rahmen des Internationalen Klassenzimmers einreichen. Die Antragsfristen ist am 1. März.