Der Antrag ist ein wichtiger Meilenstein bei der Planung eines Projekts. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente. Bei Fragen oder für Beratungen steht das Team Jugend in Aktion gerne zur Verfügung.
Die Angaben auf dieser Seite gelten für Jugendbegegnungen, Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter:innen, sowie Projekte im Bereich Jugend und Politik. Angaben für Kooperationspartnerschaften finden Sie hier und für den Europäischen Freiwilligendienst (EVS) hier.
Findet Ihr Projekt in der Schweiz statt oder ist es ein bilaterales Projekt im Ausland?
In diesem Fall reicht der Schweizer Projektpartner den Antrag bei Movetia ein und beantragt die Förderung für alle teilnehmenden Partnerorganisationen. Die Antragstellung erfolgt online über das Antragstool (Name des Formulars: Schweizer Programm zu Erasmus+ - Jugend in Aktion).
Möchten Sie sich an einem Erasmus+ Projekt im Ausland beteiligen?
In diesem Fall reicht eine Partnerorganisation im europäischen Ausland den Antrag bei der entsprechenden Nationalagentur bei Erasmus+ ein. Die Schweizer Organisation erscheint nicht in diesem Antrag, stellt aber gleichzeitig einen Antrag bei Movetia für die Förderung der Schweizer Teilnehmenden. Die Antragstellung erfolgt online über das Antragstool (Name des Formulars: Beteiligung an einem Projekt Erasmus+ - Jugend in Aktion).
Die antragstellende Organisation muss in der Schweiz ansässig sein.
Mindestens zwei Organisationen aus unterschiedlichen Ländern müssen teilnehmen.
Für die Projektformate Jugendbegegnungen, Mobilität für Jugendarbeiter:innen sowie Jugend und Politik ist ab 2023 die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen aus der ganzen Welt möglich. Die Länderliste inklusive Einstufung in die verschiedenen Kategorien für Reise- und Aufenthaltspauschalen können Sie hier einsehen.
Für das EVS-Programm sowie für Projekte, die vor 2023 im Rahmen von Jugend in Aktion genehmigt wurden, ist die Zusammenarbeit nur mit Partnerorganisationen aus den folgenden Ländern möglich:
Programmländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Nord Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern.
Benachbarte Partnerländer: Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Israel, Jordanien, Kosovo, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Montenegro, Russland, Syrien, Tunesien, Ukraine, Weissrussland
Ausschluss- und Auswahlkriterien
Antragstellende werden auf die Einhaltung der Inhalte der Ehrenwörtlichen Erklärung überprüft und sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn sie gegen die Inhalte dieser Erklärung verstossen. Die Ehrenwörtliche Erklärung ist Teil den Antrags und beinhaltet Aussagen zur projektgerechten finanziellen und betrieblichen Kapazität der Antragstellenden sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Schweiz.
Darüber hinaus werden keine Projekte gefördert, die:
Förderkriterien
Je nachdem, um welches Projektformat es sich handelt, können sich die Kriterien unterscheiden. Sie finden die spezifischen formalen Kriterien (Angaben zu Dauer der Aktivität, Alter der Teilnehmenden etc.) auf den folgenden Seiten:
Jugendbegegnungen
Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter
Europäischer Freiwilligendienst
Jugend und Politik
Gewährungskriterien (Qualitätsprüfung)
Alle Projektanträge werden im Hinblick auf die Qualität geprüft und nach einem Punktesystem bewertet:
1. Relevanz des Projekts
2. Qualität der Projektplanung
3. Wirkung des Projekts und Verbreitung der Ergebnisse
Die finanzielle Förderung erfolgt grundsätzlich in Pauschalbeiträgen. Die detaillierte Aufstellung und Erklärung der Beiträge entnehmen Sie der Zuschusstabelle.
Internationale Mobilitätsprojekte (3. Antragsfrist):
8. Oktober 2024, Projektstart 01. Dezember 2024