Der Antrag ist ein wichtiger Meilenstein bei der Planung eines Projekts. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente. Bei Fragen oder für Beratungen steht das Team Jugend in Aktion gerne zur Verfügung.

Die Angaben auf dieser Seite gelten für Jugendbegegnungen, Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter:innen, den Europäischen Freiwilligendienst (EVS) sowie Projekte im Bereich Jugend und Politik. Angaben für Kooperationspartnerschaften finden Sie hier.

Findet Ihr Projekt in der Schweiz statt oder ist es ein bilaterales Projekt im Ausland?
In diesem Fall reicht der Schweizer Projektpartner den Antrag bei Movetia ein und beantragt die Förderung für alle teilnehmenden Partnerorganisationen. Die Antragstellung erfolgt online über das Antragstool (Name des Formulars: Schweizer Programm zu Erasmus+ - Jugend in Aktion).

Möchten Sie sich an einem Erasmus+ Projekt im Ausland beteiligen? 
In diesem Fall reicht eine Partnerorganisation im europäischen Ausland den Antrag bei der entsprechenden Nationalagentur bei Erasmus+ ein. Die Schweizer Organisation erscheint nicht in diesem Antrag, stellt aber gleichzeitig einen Antrag bei Movetia für die Förderung der Schweizer Teilnehmenden. Die Antragstellung erfolgt online über das Antragstool (Name des Formulars: Beteiligung an einem Projekt Erasmus+ - Jugend in Aktion).

Welche Organisationen können Projekte einreichen?

  • Gemeinnützige Organisationen, Nichtregierungs-Organisationen (NGO)
  • Öffentliche Körperschaften auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene
  • Soziale Unternehmen
  • Dachorganisationen, regionale Zusammenschlüsse
  • Unternehmen, die im Bereich der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility) aktiv sind

Die antragstellende Organisation muss in der Schweiz ansässig sein. 
Mindestens zwei Organisationen aus unterschiedlichen Ländern müssen teilnehmen.
 

Mit welchen Ländern ist eine Zusammenarbeit möglich?

Für die Projektformate Jugendbegegnungen, Mobilität für Jugendarbeiter:innen sowie Jugend und Politik ist ab 2023 die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen aus der ganzen Welt möglich. Die Länderliste inklusive Einstufung in die verschiedenen Kategorien für Reise- und Aufenthaltspauschalen können Sie hier einsehen. 

Für das EVS-Programm sowie für Projekte, die vor 2023 im Rahmen von Jugend in Aktion genehmigt wurden, ist die Zusammenarbeit nur mit Partnerorganisationen aus den folgenden Ländern möglich:

Programmländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Nord Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern.

Benachbarte Partnerländer: Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Israel, Jordanien, Kosovo, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Montenegro, Palästina, Russland, Syrien, Tunesien, Ukraine, Weissrussland
 

Nach welchen Kriterien werden die Anträge beurteilt?

Es gelten grundsätzlich die qualitativen Kriterien des Programms Erasmus+ 2020. Je nachdem, um welches Projektformat es sich handelt, können sich die Kriterien unterscheiden. Sie finden die spezifischen formalen Kriterien (Angaben zu Dauer der Aktivität, Alter der Teilnehmenden etc.) auf den folgenden Seiten:

Alle Projektanträge werden im Hinblick auf die Qualität geprüft und nach einem Punktesystem bewertet: 

1. Relevanz des Projekts 

  • Das Projekt berücksichtigt die Ziele von Jugend in Aktion sowie die Bedürfnisse und Ziele der teilnehmenden Organisationen und Personen.
  • Das Projekt führt zu qualitativ hochstehenden Lernerfahrungen für die Teilnehmenden und stärkt die internationalen Kompetenzen und Reichweite der teilnehmenden Organisationen.
  • Das Projekt involviert Personen mit erhöhtem Förderbedarf.

2. Qualität der Projektplanung 

  • Alle Phasen des Projekts sind klar und vollständig geplant.
  • Die geplanten Aktivitäten entsprechen den Projektzielen.
  • Es werden Methoden der nicht-formalen Bildung angewendet.
  • Die Massnahmen zur Auswahl und zur Vorbereitung der Teilnehmenden sind angemessen.

3. Wirkung des Projekts und Verbreitung der Ergebnisse 

  • Angemessene Massnahmen zur Evaluation des Projektes sind geplant.
  • Das Projekt hat eine positive Auswirkung auf die Teilnehmenden sowie die involvierten Organisationen, ihr Netzwerk und ihr lokales und überregionales Umfeld.
  • Es sind angemessene Massnahmen zur Verbreitung der Projektergebnisse innerhalb und ausserhalb der beteiligten Organisationen geplant.

Es werden keine Projekte gefördert, die rassistischem, fremdenfeindlichem, antisemitischem Gedankengut oder der Diskriminierung von Minderheiten Vorschub leisten; sich negativ auf die Gleichstellung der Geschlechter auswirken;  inhaltlich oder organisatorisch Verbindungen zu extremistischen Organisationen besitzen; zu Gewalt aufrufen oder Gewalt verherrlichen; von Sekten oder sektenähnlichen Organisationen durchgeführt werden.

Welche finanzielle Förderung erhalten die Projekte?

Die finanzielle Förderung erfolgt grundsätzlich in Pauschalbeiträgen. Die detaillierte Aufstellung und Erklärung der Beiträge entnehmen Sie der Zuschusstabelle.

Nächste Antragsfristen

Internationale Mobilitätsprojekte (2. Antragsfrist): 18.Mai 2023, Projektstart 01.08.2023
Kooperationsprojekte KA2 (2. Antragsfrist):  18. Oktober 2023 (tbc)

Weitere Antragsfristen 2023

Internationale Mobilitätsprojekte (3. Antragsfrist): 11. Oktober 2023, Projektstart 01.01.2024

 

Dokumente

Kontakt

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