Für Schweizer Institutionen gibt es bei der Antragsstellung zur Teilnahme an Kooperationspartnerschaften einige Besonderheiten zu beachten. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Vorgehen, zu den Fristen sowie alle relevanten Dokumente.
Es gibt zwei Wege, wie in der Schweiz ansässige Institutionen sich an einer Kooperationspartnerschaft beteiligen können.
1. Offizielle Teilnahme im Rahmen des EU-Programms Erasmus+
Schweizer Einrichtungen können als offizielle Partner an einer Kooperationspartnerschaft unter Erasmus+ teilnehmen. In diesem Fall erfolgt die Förderung aller Partnereinrichtungen (inkl. Schweizer Partner) über europäische Mittel. Es muss kein Antrag in der Schweiz eingereicht werden. Ein solches Vorgehen erfordert im europäischen Antrag eine stringente Begründung des Mehrwerts einer Schweizer Teilnahme, die aufzeigt, dass kein anderer Partner aus einem Programmland denselben Beitrag leisten könnte.
Wird der Antrag auf Fördermittel der Schweizer Teilnahme von der zuständigen europäischen Nationalagentur abgelehnt und die von den europäischen Partnerinstitutionen beantragten Fördermittel jedoch gutgeheissen, so kann die Schweizer Partnerinstitution nachträglich einen Antrag als assoziierter Partner für das besagte Projekt bei Movetia einreichen (Antragsfrist: bis spätestens 1 Monat nach negativem EU-Förderentscheid).
2. Assoziierte Teilnahme im Rahmen der Schweizer Lösung zu Erasmus+
Schweizer Einrichtungen können als assoziierte Partner an einem Kooperationsprojekt unter Erasmus+ teilnehmen. In diesem Fall erfolgt die Förderung der Schweizer Einrichtung durch Movetia im Rahmen des Schweizer Programms zu Erasmus+. Dazu müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:
Der Leitfaden „Kooperationspartnerschaften 2024“ enthält weitere relevante Informationen
Movetia beurteilt ausschliesslich den Beitrag der Schweizer Institution zur Kooperationspartnerschaft. Es wird evaluiert, welche Wirkung das Projekt in der Schweiz entfalten kann. Zwingendes Kriterium ist gemäss Schweizer Lösung zu Erasmus+, dass die Projekte einen Beitrag zu den bildungspolitischen Zielen von Bund und Kantonen leisten (für die Jugendarbeit gelten die jugendpolitischen Ziele des Bundes).
Detailliertere Angaben zu den Evaluationskriterien finden Sie im Leitfaden „Kooperationspartnerschaften 2024“.
Für Schulbildung, Berufsbildung, Tertiärstufe, Erwachsenenbildung und Jugendarbeit:
Schweizer Gesuche zuhanden Movetia müssen parallel zum entsprechenden Erasmus+-Gesuch eingereicht werden, d.h. in der gleichen Antragsrunde des gleichen Jahres.
1. Frist
EU Einreichefrist: Frühling 2025
Movetia Einreichefrist: Frühling 2025
E-Mail
+41 31 303 22 03