In einer Jugendbegegnung erfahren Jugendliche, wie Gleichaltrige in anderen Ländern leben. Indem die verschiedenen Jugendgruppen ein gemeinsames Projekt realisieren, eröffnen sich den jungen Menschen neue Perspektiven und sie entwickeln Verantwortungsgefühl und Selbstvertrauen.

Was ist eine Jugendbegegnung?

Bei einer Jugendbegegnung treffen sich Jugendgruppen aus zwei oder mehr Ländern für einige Tage oder Wochen, um gemeinsam Aktivitäten durchzuführen. Eine Vielzahl Themen und Tätigkeiten sind bei einer Jugendbegegnung möglich. Beispiele für Themen sind Nachhaltigkeit, Friedensbildung, Gesundheit oder persönliche Entwicklung. Kreative Projekte mit Kunst, Tanz, Video oder Theater sind genauso geeignet wie Sport oder Outdoor-Aktivitäten.

Die Jugendlichen übernehmen dabei stets eine aktive Rolle in der Planung, Gestaltung und Umsetzung des Projekts. Zentral für Jugendaustauschprojekte ist die Anwendung non-formaler Lernmethoden, das heisst, die Jugendlichen werden auf freiwilliger Basis in den Lernprozess einbezogen und reflektieren das Gelernte.

Der Animationsfilm erklärt, wie eine Jugendbegegnung abläuft. (Korrektur des Videos: Jugendbegegnungen sind nun weltweit möglich)

Was sind die formalen Kriterien für eine Jugendbegegnung?

  • Teilnehmer:innen: Junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren, die ihren Wohnsitz im Land einer der beteiligten Organisationen haben.  An einer Jugendbegegnung müssen mindestens 16 und maximal 60 Jugendliche teilnehmen (Gruppenleitende nicht eingerechnet). Pro teilnehmende Gruppe aus einem Land müssen mind. 4 Jugendliche dabei sein (Gruppenleitende nicht eingerechnet). Jede nationale Gruppe muss von mindestens einer erwachsenen Gruppenleiterin oder einem erwachsenen Gruppenleiter begleitet werden. In gut begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. Kontaktieren Sie uns dafür bereits vor der Projekteingabe.
  • Dauer: Jede Aktivität muss mind. 5, max. 21 Tage (ohne Reisetage) dauern. Gesamte Projektdauer inkl. Vor- und Nachbereitung: 3 bis 24 Monate.
  • Ort: Die Jugendbegegnung muss in der Schweiz (Incoming-Projekt) oder im Land einer der teilnehmenden Organisation (Outgoing-Projekt) stattfinden. In der Schweiz können die Projekte multilateral sein, im Ausland nur bilateral.
  • Planungstreffen: Optional kann vor der Jugendbegegnung ein Planungstreffen stattfinden. Dieses darf max. zwei Tage dauern (ohne Reisetage). Pro Gruppe darf eine Person teilnehmen bzw. zwei Personen, wenn eine davon ein in das Projekt involvierter Jugendlicher ist.

Die qualitativen Förderkriterien finden Sie auf der Seite Antrag einreichen.

Wie werden Jugendbegegnungen durch Movetia finanziell gefördert?

  • Reisepauschale: 400 bis 1000 CHF pro Person für internationale Reisen je nach Zielort, 50 CHF pro Person für nationale Reisen.
  • Organisationspauschale: 125 CHF pro Person. 
  • Aufenthaltspauschale: 41 bis 59 CHF pro Tag und Person, je nach Zielort.
  • Besondere Bedürfnisse: Effektive förderfähige Kosten, max. 12'000CHF. 

Diese Pauschalen gelten für Projekte, die ab 2023 genehmigt werden. Die detaillierte Aufstellung und Erklärung der Beiträge entnehmen Sie der Zuschussübersicht. Die Zuschüsse für Projekte, die vor 2023 genehmigt wurden, sind hier aufgelistet.