
Kooperationspartnerschaften sind ein Projektformat von Erasmus+. Sie ermöglichen Institutionen der Schulbildung, Berufsbildung, Tertiärbildung, Erwachsenenbildung und der ausserschulischen Jugendarbeit die Kooperation mit Partnerinstitutionen aus Europa. In internationalen Netzwerken werden Wissen und Erfahrungen ausgetauscht sowie innovative Ansätze in der Bildung erarbeitet. Davon profitiert die Bildungslandschaft Schweiz.
Gemeinsam entwickeln die beteiligten Institutionen innovative Konzepte, Methoden und Instrumente und tauschen sich über bewährte Verfahren aus und nutzen Synergien. Dies trägt zur Qualitätsentwicklung der Angebote und zur Stärkung von internationalen Netzwerken bei.
Kooperationspartnerschaften tragen zu einer oder mehreren transversalen oder bereichsspezifischen politischen Prioritäten des europäischen Programms Erasmus+ bei (siehe Programm Guide Erasmus+, S. 167ff). Sie arbeiten zum Beispiel daran, Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten inklusiver zu machen oder innovative Lern- und Lehrmethoden im Bereich der unternehmerischen Kompetenzen zu entwickeln.
Projekte können zwischen mindestens 12 und maximal 36 Monate dauern, je nach Zielsetzungen des Projektes und den geplanten Aktivitäten. Die gilt für alle Bildungsbereiche sowie die ausserschulische Jugendarbeit.
An Kooperationspartnerschaften können sich Bildungsinstitutionen, gemeinnützige Organisationen/NGOs, Verbände, öffentliche Stellen oder kulturelle Einrichtungen beteiligen.
Generell zielen Kooperationspartnerschaften auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Institutionen der Erasmus+ Programmländer ab. Eine Kooperationspartnerschaft muss mindestens drei Organisationen aus drei Erasmus+ Programmländern umfassen.
Eine Schweizer Projektleitung ist ausgeschlossen. In der Schweiz ansässige Institutionen haben aber zwei Möglichkeiten, sich im Partnerstatus zu beteiligen: entweder als offizielle Partner oder als assoziierte Partner. In beiden Varianten muss bei der Antragstellung deutlich hervorgehoben werden, welchen Mehrwert die Kooperation mit der Schweizer Institution für das Projekt darstellt. Siehe „Antrag stellen“ in der rechten Spalte.
Schweizer Institutionen, die sich als offizielle Partner (full partner) beteiligen, werden über das Erasmus+ Projekt finanziert. Schweizer Institutionen, die sich als assoziierte Partner an einem Erasmus+-Projekt beteiligen, können Mittel vom Schweizer Programm zu Erasmus+ beantragen. Die Förderung basiert grösstenteils auf Pauschalen für festgelegte Budgetposten. Die genauen Angaben finden Sie in der Zuschussübersicht.
Neu bei den Kooperationspartnerschaften ist 2021:
Vorbereitende Besuche ermöglichen Dozierenden und Verwaltungspersonal von Institutionen der Tertiärstufe Kooperationsprojekte vorzubereiten. Die Unterstützung kann genutzt werden, um zukünftige Partnerorganisationen vor Projekteingabe zu besuchen, Kontakte für gemeinsame Projekte zu knüpfen und Projekte mit Partnern in die Wege zu leiten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für Schulbildung, Berufsbildung, Tertiärstufe, Erwachsenenbildung und Jugendarbeit:
EU Einreichfrist: 04. Oktober 2022
Movetia Einreichefrist: 18. Oktober 2022