Movetia nimmt Stellung zur Revision der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV), welche sich in der Vernehmlassung befindet. In dieser Revision schlägt der Bundesrat vor, den Artikel 24 «Austausch und Mobilität» einzuführen, der besagt, dass «Massnahmen ergriffen werden mit dem Ziel, dass jede Schülerin und jeder Schüler an Austausch- und Mobilitätsaktivitäten in einer anderen Sprachregion der Schweiz oder im Ausland teilnimmt». Die für Austausch und Mobilität zuständige nationale Agentur begrüsst die Aufnahme dieses Artikels, der mit der nationalen Strategie des Bundes und der Kantone im Einklang steht, die besagt, dass alle Jugendlichen mindestens einmal im Laufe ihrer Ausbildung an einem länger dauernden Austausch- oder Mobilitätsprojekt teilnehmen sollen.
Der neue Artikel ist ein Meilenstein und von grosser symbolischer Bedeutung für die schrittweise Verankerung von Austausch und Mobilität in den Ausbildungsplänen und im weiteren Sinne in der Denkweise. Ziel von Movetia ist es, dass eine solche Verankerung künftig auf andere Bildungsstufen ausgeweitet werden kann.
Die Aufnahme dieses Artikels in die Revision der MAV steht im Einklang mit einer künftigen Assoziierung der Schweiz am europäischen Bildungsprogramm Erasmus+. Die Austauschaktivitäten zwischen Gymnasien der verschiedenen Sprachregionen stärken zudem den nationalen Zusammenhalt. Auf persönlicher Ebene können die Schülerinnen und Schüler durch die Teilnahme an Austausch- und Mobilitätsaktivitäten wichtige sprachliche, aber auch transversale Kompetenzen wie Selbstständigkeit, Offenheit gegenüber anderen Kulturen, Selbstvertrauen, Flexibilität oder Kommunikationsfähigkeit entwickeln. Diese «Soft Skills» sind auf dem Arbeitsmarkt zunehmend von grosser Bedeutung.
Movetia begrüsst deshalb die Stossrichtung der Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität und freut sich, dass die Kantone und der Bund den in die Vernehmlassung geschickten Artikel 24 der MAV unterstützen.